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Auszug - Festsetzung der Erstattungsbeiträge für die Inanspruchnahme einer Ferienbetreuung in den Kindertagesstätten  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren und Soziales
TOP: Ö 10
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
17/0164 Festsetzung der Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme einer Ferienbetreuung in den Kindertagesstätten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Pottek erläutert den Tagesordnungspunkt anhand der Beschlussvorlage. Klarstellend weist sie darauf hin, dass die Ferienbetreuung keine Anwendung auf die Kita Jahnallee finde. Hier bestehe aufgrund der umfangreichen Öffnungszeiten ohnehin eine abweichende Gebührengestaltung.

Auf Rückfrage erklärt sie, dass bei einkommensschwachen Familien nach wie vor der Landkreis Ammerland für die Kosten der Betreuung aufkommt. Für Kinder, die bereits im beitragsfreien Kindergartenjahr seien, würden auch für eine Betreuung innerhalb der Sommerferien keine Kosten anfallen.

Ratsfrau Ackermann hält eine entsprechende Kostenfestsetzung für konsequent. Kapazitäten würden besser planbar und Eltern könnten sich frühzeitig auf die Gegebenheiten einstellen. Hinzu komme, dass der Elternbeitrag ohnehin auf 11 Monate kalkuliert wurde. Einen wochenweisen Kostenersatz zu fordern sei durchaus gerechtfertigt.

Ratsfrau Schmidt begrüßt die Vereinbarung einer einheitlichen, trägerübergreifenden Regelung. Nicht vergessen dürfe man, dass diese auch für das Personal der Kindertageseinrichtungen hinsichtlich der Urlaubsplanungen vorteilhaft sei. Darüber wüssten Eltern ihre Kinder während ihrer Berufstätigkeit in einer guten Betreuung. Sie seien nun dazu angehalten, Anmeldungen zu einer Ferienbetreuung auch in Anspruch zu nehmen. Abschließend bittet sie darum, die betroffenen Eltern darüber zu informieren, dass der Kindergartenbeitrag entsprechend auf 11 Monate kalkuliert wird.

Ratsfrau Finke schließt sich den Wortbeiträgen ihrer Vorrednerin an.

 


Beschluss: Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen, die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätten in den Sommerferien ab 01.08.2017 gebührenpflichtig anzubieten. Dabei wird pro Woche ¼ des monatlich regelmäßig zu zahlenden Elternbeitrages erhoben. Eine Gebührenbemessung nach Tagen wird nicht vorgenommen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.