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Auszug - Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen - Anlagen 3 (Regelbetreuung) und 4 (Sonderleistungen)  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 26.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
24/1609 Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen
- Anlagen 3 (Regelbetreuung) und 4 (Sonderleistungen)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Pottek stellt die Evaluation der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen gemäß anliegender Präsentation vor.

Wichtig sei hierbei zu erwähnen, dass alle Beitragsberechnungen durch die Stadt Westerstede erfolgen, auch wenn die Trägerschaft in anderer Hand liege. Daher lägen hier die Zahlen aller im Stadtgebiet betreuten Kinder vor. Die Anzahl der Beitragszahler sei insgesamt auch durch die Schaffung von Ganztagsplätzen gestiegen. Die gesamte Beitragssituation stelle sich wie in der Präsentation angegeben dar.

Im Hinblick auf die neu ermittelten Bewirtschaftungskosten sei ein starker Anstieg zu verzeichnen. So läge der Zuschussbedarf für eine Betreuungsstunde im Kindergarten nicht mehr bei 3,41 €, sondern nun bei 4,68 €. Im Krippenbereich sei der Preis für eine Betreuungsstunde sogar von 4,86 € auf 7,08 € angestiegen.

Im Hinblick auf die zukünftigen Kita-Beiträge liegen zwei Anträge zur Senkung der Gebühren vor.

Zunächst erläutert Ratsherr Lukoschus den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion & FWG-Fraktion. Die Belastung der Eltern sei in den vergangenen Jahren massiv angestiegen. Die CDU- und FWG Fraktion habe sich daher erneut entschieden einen inhaltlich gleichlautenden Antrag wie im vergangenen Jahr zu stellen. Die Gebührenbeiträge sollen dabei ab der Einkommensstufe 2 denen aus dem Betreuungsjahr 2019/2020 abzüglich 10 % entsprechen.

Anschließend erläutert Herr Goletz den Antrag des Stadtelternrates auf Anpassung der Kitagebühren. Seit mehr als vier Jahren würden die Eltern durch die Kitagebühren stark belastet. Die Stadt Westerstede sei statistisch zwar nicht mehr Spitzenreiter bei den Krippengebühren aber dennoch teurer als die meisten anderen Einrichtungen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Stadt keine Steuererhöhungen ins Auge fasse und stattdessen die Kitagebühren anhebe oder zumindest nicht senke.

Da in den vergangenen Jahren kein kompromissfähiger Vorschlag seitens der Politik zur Senkung der Gebühren unterbreitet wurde, habe sich der Stadtelternrat entschieden einen solchen Vorschlag zu erarbeiten. Nebenbei sei wichtig, dass den Eltern möglichst frühzeitig eine Planungssicherheit in Bezug auf die Kitagebühren gegeben werden könne. Die Gebührenregelung müsse verlässlicher gestaltet sein.

Der Stadtelternrat schlage daher vor, die bisher befristete Reduktion der Krippengebühren um 10 % festzuschreiben und zusätzlich die Bemessungsgrundlage der Stufen inflationsbedingt um jeweils 5.000 € nach oben anzupassen.

Ratsherr Schmidt-Berg ergänzt zur Ausführung von Ratsherr Lukoschus, dass bekanntlich bereits angekündigt war, dass die CDU- und FWG-Fraktion jedes Jahr erneut einen Antrag stellen werde, um eine entsprechende Gebührenentlastung zu erzielen. Sollte der gestellte Antrag erneut abgelehnt werden, werde er nochmals einen Änderungsantrag im Rat stellen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie müsse im Vordergrund stehen und eine Kinderbetreuung auch finanzierbar sein.

Ratsherr Eilers bedankt sich beim Stadtelternrat für den eingereichten Antrag. Damit läge nun ein kompromissfähiger Antrag vor. Die Entlastung der Eltern einerseits und die Finanzierung andererseits sei mit diesem Antrag vereinbar. Er befürworte daher den Antrag des Stadtelternrates.

Ratsherr Gerdes gibt an, dass der Antrag des Stadtelternrates ein erster Schritt in die richtige Richtung sei. Dieser deutet jedoch auch an, dass der Antrag der CDU- und FWG-Fraktion dem eigentlichen Wunsch der Elternschaft entspricht. Im Stadtelternrat wurde nur ein Kompromiss geschlossen um zumindest eine geringe Entlastung erzielen zu können.

Ratsherr Lukoschus richten an den Stadtelternrat die Frage, ob der Stadtelternrat eigentlich den Antrag der CDU- und FWG-Fraktion favorisiert oder unabhängig davon einen eigenen Vorschlag entwickelt habe.

Herr Goletz macht zunächst deutlich, dass es sich nicht um einen politischen Antrag handele. Stattdessen sollte der Antrag des Stadtelternrates vielmehr die Mehrheitsgruppe überzeugen, da von dort kein entsprechender Antrag eingereicht worden sei. Die Elternschaft habe deutlich gemacht, dass grundsätzlich der Antrag der CDU- und FWG Fraktion befürwortet und sogar eine komplette Gebührenfreiheit favorisiert werde, hierzu jedoch bekanntlich keine Mehrheit erzielt werden könne. Daher habe man sich auf den nun eingebrachten Kompromissvorschlag geeinigt. Ohne diesen wäre eine Rückkehr zur vorigen Gebührenhöhe nahezu sicher gewesen.

Frau Demirbilek betont, dass sie stets gegen die Gebührenerhöhungen war und dabei auch bleibe.

Es wird zunächst über den Beschlussvorschlag der CDU- und FWG-Stadtratsfraktion abgestimmt:

Beschlussvorschlag: Die CDU- und FWG-Stadtratsfraktionen beantragen die Senkung der Kita-Gebühren ab dem kommenden Betreuungsjahr (August 2024). Hierzu ist die Anlage 3 und 4 der „Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen“ laut Anlage zu ändern.

Abstimmungsergebnis:

Sechs Stimmen dafür

Sieben Stimmen dagegen

Keine Enthaltungen

Der Beschlussvorschlag der CDU- und FWG-Stadtratsfraktion ist somit abgelehnt.

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag des Stadtelternrates.


Beschluss:

Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen:

Dem Antrag des Stadtelternrates der Kindertagesstätten, die bisherige temporäre Reduktion der Krippengebühren um 10 % dauerhaft festzuschreiben, sowie die Bemessungsgrundlage der Stufen inflationsbedingt jeweils um 5.000 € nach oben anzupassen, wird gefolgt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8 Gebührensatzung (926 KB)