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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/0956-03 und bittet Frau Kropp um nähere Erläuterungen. Frau Kropp stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen, die ausgelegten Unterlagen während der frühzeitigen Beteiligung sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange vor. In einer privaten Stellungnahme wurde die Reduzierung der Ausnutzungsziffern entlang eines Teilbereiches der ‚Grüne Straße‘ vorgeschlagen; dem Vorschlag könne aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zugestimmt werden. Des Weiteren seien zwei Stellungnahmen zu dem „Verbindungsweg“, der mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt sei, im südwestlichen Geltungsbereich eingegangen. So werde angeregt, den Weg lediglich bis zur Grundstücksgrenze ‚Am Melmenkamp 9‘ als private Verkehrsfläche festzusetzen und die überbaubare Grundstücksfläche zu erweitern, sodass eine weitere Nachverdichtungsmöglichkeit entstehe. Auch hier könne der Anregung gefolgt werden. Ratsherr Kroon hebt hervor, dass die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden und das Ziel der Bauleitplanung hier entsprechend verfolgt werden. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W4 – Am Melmenkamp, mit örtlichen Bauvorschriften einschl. der Begründung zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
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