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Auszug - Bebauungsplan - W4 Am Melmenkamp - mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Beschluss über die Beteiligung  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
21/0956-03 Bebauungsplan - W4 Am Melmenkamp - mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Beschluss über die Beteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/0956
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/0956-03 und bittet Frau Kropp um nähere Erläuterungen.

Frau Kropp stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen, die ausgelegten Unterlagen während der frühzeitigen Beteiligung sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange vor. In einer privaten Stellungnahme wurde die Reduzierung der Ausnutzungsziffern entlang eines Teilbereiches der ‚Grüne Straße‘ vorgeschlagen; dem Vorschlag könne aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zugestimmt werden. Des Weiteren seien zwei Stellungnahmen zu dem „Verbindungsweg“, der mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt sei, im südwestlichen Geltungsbereich eingegangen. So werde angeregt, den Weg lediglich bis zur Grundstücksgrenze ‚Am Melmenkamp 9‘ als private Verkehrsfläche festzusetzen und die überbaubare Grundstücksfläche zu erweitern, sodass eine weitere Nachverdichtungsmöglichkeit entstehe. Auch hier könne der Anregung gefolgt werden.
Der Landkreis Ammerland habe in seiner Stellungnahme die Festsetzung von ortsbildprägenden Bäumen angeregt. Hierzu führt Frau Kropp aus, dass Bäume im Grenzbereich der Grundstücke, die einer Nachverdichtung nicht im Wege stehen, im Entwurf des Bebauungsplanes nunmehr festgesetzt würden.
Weiterhin habe die Ammerländer Wasseracht einen Hinweis zur Entwässerung gegeben, der als nachrichtlicher Hinweis übernommen und in der Begründung konkretisiert werde. Demnach dürfe das anfallende, nicht verschmutzte Niederschlagswasser nur in das vorhandene Kanalsystem eingeleitet werden, sofern sichergestellt sei, dass entsprechende Regenrückhaltemaßnahmen zur Abflussdrosselung auf dem jeweiligen Baugrundstück vorgenommen würden. In Ergänzung dazu trägt Frau Kropp vor, dass der Mischwasserkanal in den Straßen „Am Melmenkamp“ und „Am Lerchenfeld“ in den vergangenen Jahren bereits aufgelöst worden sei.

Ratsherr Kroon hebt hervor, dass die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden und das Ziel der Bauleitplanung hier entsprechend verfolgt werden.


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W4 – Am Melmenkamp, mit örtlichen Bauvorschriften einschl. der Begründung zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.