Bürgerinformationssystem

Auszug - 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14h - Ortskern Westerstede, Sondergebiet Einkaufszentrum - Abwägung -  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
22/1365-03 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14h - Ortskern Westerstede, Sondergebiet Einkaufszentrum - Abwägung - Erneutes Beteiligungsverfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
22/1365
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 22/1365-03 und bittet Frau Abel um nähere Erläuterungen.

Frau Abel erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die Ziele der Bauleitplanung und stellt kurz die im Verfahren eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor. Der Landkreis Ammerland habe keine raumordnerischen Bedenken geäußert; die IHK Oldenburg hingegen habe empfohlen, der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit zu geben, sich zu den Ergebnissen der gutachterlichen Stellungnahme / Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes vor dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan zu äußern. Dieser Empfehlung sollte gefolgt werden. Die Ergebnisse des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes werden voraussichtlich in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 28.10.2024 vorgestellt und anschließend in die Trägerbeteiligung gegeben. Nach Kenntnis der Ergebnisse könne die erneute Beteiligung des Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Den Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt.

Der Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14h – Ortskern Westerstede – Sondergebiet Einkaufszentrum - einschl. Begründung wird nach § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB erneut im Internet veröffentlicht. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.
 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.