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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 23/1481-01 und bittet Herrn Worreschk um nähere Erläuterungen. Herr Worreschk trägt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die Ziele der Bauleitplanung und die im Verfahren eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor. Der Landkreis Ammerland habe in seiner Stellungnahme die Überarbeitung des Immissionsschutzgutachtens hinsichtlich des Schallschutzes für das Verwaltungsgebäude sowie die Erstellung eines Geruchsgutachtens zum Schutz vor landwirtschaftlicher Gerüche empfohlen. Beide Unterlagen würden zum nächsten Verfahrensschritt eingearbeitet. Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger seien Stellungnahmen u.a. zu den Themen Lärm, Flächenversiegelung, zusätzlicher Straßenverkehr sowie zur Standortwahl eingegangen. Herr Worreschk geht im Weiteren auf jedes Thema kurz ein und erläutert, dass zum Zeitpunkt der Standortentscheidung keine entsprechend den Anforderungen der Ammerländer Wasseracht gerecht werdenden Gewerbeflächen in Ocholt bereitgestanden hätten. Weiterhin seien die Gewerbeflächen im Gebiet „Willerfang“ lärmunbeschränkt, so dass dort eher lärmintensives Gewerbe anzusiedeln sei; die Immissionen des Bauhofs seien jedoch gewerbeuntypisch. Zuletzt weist er auf die Abstimmungen mit der Freiwilligen Feuerwehr sowie die daraus resultierende Erweiterung des Geltungsbereiches hin.
Ratsherr Piepers plädiert in seinem Wortbeitrag für einen alternativen Standort im Gewerbegebiet Willerfang. Die nun geplante Fläche habe zwar Vorteile für die Ammerländer Wasseracht und für die Stadt Westerstede; es entstünden jedoch Nachteile für Ocholt. Hier sei insbesondere die Lärmbelästigung für die Anwohner nicht zu missachten. Des Weiteren sollte die Fläche für eine dörfliche Entwicklung freigehalten werden. Ratsherr Lukoschus entgegnet, dass die Standortdiskussion seines Erachtens in den vergangenen Ausschusssitzungen geführt worden sei und nun nicht mehr zur Debatte stehe. Die Ammerländer Wasseracht habe die anfänglichen Bedenken schnell entkräftet und dargestellt, dass kein klassisches Gewerbe ausgeübt werde und es daher kaum nachbarschaftsstörend sei. Ebenfalls habe eine hinreichende Nachbarschafts- und Bürgerbeteiligung stattgefunden sowie die Belange der Feuerwehr seien eingebracht worden. Die Ratsmitglieder Oeltjen, Schnieder und Cording unterstützen die Aussagen von Ratsherrn Lukoschus und bekräftigen, dass im Bauleitplanverfahren viele Vorbehalte ausgeräumt werden konnten. Der Ausschussvorsitzende fasst die Diskussion zusammen und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Der Geltungsbereich der Bauleitplanung wird entsprechend der Beschlussvorlage erweitert. Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Ferner wird den Entwürfen der 140. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 131- Ocholt, Ammerländer Wasseracht, mit örtlichen Bauvorschriften einschl. der Begründungen und Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei einer Gegenstimme |
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