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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 24/1728 und bittet Herrn Leffers um nähere Erläuterungen. Herr Leffers erläutert anhand eines Lageplanes die Abgrenzung des Geltungsbereiches sowie das Ziel der Bauleitplanung; geplant sei die planerische Bereitstellung von Entwicklungsmöglichkeiten für die umliegenden Gewerbebetriebe. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Der Aufstellungsbeschluss zur 146. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr.135 – Ocholterfeld, Gewerbegebiet Willerfang II wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch gefasst. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
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