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Auszug - Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Hössensportzentrum  

 
 
Sitzung des Hössenausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hössenausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Seminarraum Hössensportzentrum
Ort: Jahnallee 1, 26655 Westerstede
16/0008 Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Hössensportzentrum
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Pistoor, Wilfried
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Pistoor erläutert die aufgrund des Antrages der CDU/FDP/Rowold-Gruppe von der Verwaltung erarbeiteten Änderungsvorschläge zur Betriebssatzung.

Ratsherr Schmidt-Berg unterstützt die von der Verwaltung gemachten Änderungsvorschläge und erläutert den Antrag der CDU/FDP/Rowold-Gruppe. Die von den Bürgern gewählten Ratsmitglieder trügen die Verantwortung für die im Ausschuss getroffenen Entscheidungen. Nach gesetzlicher Definition sei die Beteiligung von Vertretern der Beschäftigten nicht erforderlich. Die Ausschussgröße sollte im Hinblick auf die Entscheidung, Ausschüsse mit ungeraden Mitgliederzahlen zu bilden, auf 9 reduziert werden.

Ratsherr Hamjediers berichtet, dass er persönlich gerne den Rat der Beschäftigten im Ausschuss genutzt habe. Er befürchte, dass Fachkompetenz bei den Beratungen verloren gehe. Diese Fachkompetenz habe sich der Ausschuss oft zu Nutzen gemacht. Auch müsse man an die Personen denken, die seit Jahren im Ausschuss vertreten gewesen seien und jetzt plötzlich entbehrlich seien. Dies sei ein fatales Signal an die Mitarbeiter.

Ratsherr Schmidt-Berg sieht keinen Verlust von Fachkompetenz. Der Betriebsleiter könne im Bedarfsfall auf seine Mitarbeiter zurückgreifen. Diese könnten weiter beratend an den Ausschusssitzungen teilnehmen.

Ratsherr Hamjediers stellt gegenüber Betriebsleiter Rößler klar, dass dessen Fachkompetenz in keiner Weise angezweifelt wird.

Ratsherr Nee wirbt dafür, die bisherige Ausschusszusammensetzung beizubehalten. Warum sollten die Mitarbeiter ausgeschlossen werden? Welchen Eindruck mache eine solche Entscheidung bei der Belegschaft? Die weitere Beteiligung der Mitarbeiter bedeute auch eine Wertschätzung der bisher geleisteten Arbeit.

Ratsherr Drieling vertritt die Auffassung, dass der Antrag durch Ratsherrn Schmidt-Berg ausreichend begründet worden ist. Die Mitarbeiter seien weiterhin durch den Betriebsleiter vertreten. Nunmehr solle eine Änderung umgesetzt werden, die schon vor Jahren hätte vorgenommen werden müssen. Dies habe nichts mit Misstrauen gegenüber den Mitarbeitern zu tun.

Ratsherr Töpfel schließt sich den Ausführungen des Ratsherrn Nee an. Wenn die Mitarbeiter mit im Ausschuss vertreten seien, könne auf deren Fachkompetenz unmittelbar zurückgegriffen werden.

Ratsherr Schmidt-Berg führt aus, dass ja nicht nur Mitarbeiter, sondern auch ein Vertreter der Gewerkschaften als hinzugewähltes Mitglied vertreten seien. Die Mitarbeiter könnten sich weiterhin über den Betriebsleiter einbringen. Auch in anderen Bereichen seien keine Vertreter der Mitarbeiter in den Ausschüssen stimmberechtigt beteiligt. Durch die Entscheidung würden die Mitarbeiter zudem entlastet.

Ratsherr Park ist der Auffassung, dass die Gefahr einer Interessenskollision bei Mitbestimmung der Mitarbeiter bestehen kann. Daher sei eine Neutralität nicht gegeben.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Lukoschus, erteilt dem als Gast anwesenden Ratsherrn Harms das Wort.

Ratsherr Harms führt aus, dass sich der Betriebsleiter im Ausschuss oftmals auch kritischen Fragen der Ausschussmitglieder stellen müsse. Er halte es für bedenklich, dass der Betriebsleiter als nicht stimmberechtigter Teilnehmer von seinen Mitarbeitern überstimmt werden könne. Schließlich trage dieser als Betriebsleiter die Verantwortung für die Hössensportanlage.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Lukoschus, übergibt den Ausschussvorsitz für eine eigene Wortmeldung an Ratsherrn Hamjediers.

Ratsherr Lukoschus berichtet, dass es in der Vergangenheit keinerlei Probleme bei der Mitentscheidung der Mitarbeiter gegeben habe. Diese Möglichkeit der Mitbestimmung sei auch eine Frage der Identifikation mit dem Betrieb. In den Augen der Mitarbeiter werde die Diskussion über die Streichung der Mitbestimmungsmöglichkeit verständlicherweise sehr kritisch gesehen. Wenn eine solche Entscheidung getroffen werde, müsse diese den Mitarbeitern entsprechend erklärt werden. Er sehe keine Notwendigkeit einer Änderung. Die Beteiligung der Mitarbeiter habe bislang nie geschadet. Das von der Politik gemachte „Transparenzversprechen“ sollte eingehalten werden. Auch die Verkleinerung des Ausschusses auf 9 Mitglieder sehe er kritisch. Dies berge die Gefahr, dass künftig Entscheidungen der Mehrheitsgruppe im Ausschuss „durchgepeitscht“ werden könnten. Die SPD-Fraktion trage den Antrag nicht mit.

Ratsherr Hamjediers übergibt den Ausschussvorsitz sodann wieder an Ratsherrn Lukoschus.

Ratsherr Schmidt-Berg entgegnet, dass eine solche Entscheidung natürlich den Mitarbeitern entsprechend erklärt werden müsse. Wenn der Betriebsleiter es wünsche, können die Mitarbeiter auch künftig weiterhin beratend an den Sitzungen teilnehmen. Auch eine Gefahr, dass künftig Entscheidungen der Mehrheitsgruppe im Ausschuss „durchgepeitscht“ würden, sehe er nicht. Im Ausschuss sei es üblich, vor einer Entscheidung ausgiebig zu diskutieren.         

Auch Ratsherr Drieling berichtet, dass ein „Durchpeitschen“ von Beschlüssen nicht der Vorgehensweise der Vergangenheit entspreche. Bislang sei immer darauf hingearbeitet worden, Entscheidungen mit möglichst großer Mehrheit zu beschließen.

Betriebsleiter Rößler kann die Antragstellung nachvollziehen. Die Diskussion über den Wegfall der Mitbestimmungsmöglichkeit werde in der Belegschaft jedoch negativ beurteilt. Für alle Mitarbeiter sei es wichtig, dass „ihre“ Vertreter im Ausschuss vertreten seien. Die Mitarbeiter untereinander würden gegenüber ihren Kollegen auf anderer Augenhöhe als mit ihm als Betriebsleiter agieren. Er persönlich könne es sich vorstellen, die Anzahl der stimmberechtigten Mitarbeiter auf einen zu reduzieren. Anderseits sei es für ihn als Betriebsleiter nicht optimal, wenn Mitarbeiter stimmberechtigt im Ausschuss seien, da er sich als Verantwortlicher natürlich nicht die Entscheidungskompetenz nehmen lassen möchte.

Bürgermeister Groß berichtet, dass die Verwaltung den Beschlussvorschlag aufgrund des eingegangenen Antrages vorbereitet habe. Bislang sei es guter Brauch gewesen, dass die Kollegen stimmberechtigt im Ausschuss vertreten gewesen seien. Auch wenn der Beschluss entsprechend gefasst werde, sollten die Kollegen weiterhin an der Mitarbeit im Ausschuss beteiligt werden. 

Nach Auffassung von Ratsherrn Hamjediers ist es ein „harter Cut“ allen 3 Vertretern das Stimmrecht zu entziehen. Als Kompromisslösung könne er sich vorstellen, dafür künftig 2 Mitarbeiter als Berater ohne Stimmrecht zum Ausschuss hinzuzuziehen. Er stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag entsprechend zu ergänzen.

Auf Antrag von Ratsherrn Schmidt-Berg wird die Ausschusssitzung für eine Beratung unterbrochen.

Nach kurzer Unterbrechung wird die Ausschusssitzung fortgesetzt.

Ratsherr Hamjediers zieht seinen Änderungsantrag zum Beschussvorschlag zurück.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Lukoschus, lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.    

 


Beschluss:
Dem Rat der Stadt wird vorgeschlagen, die anliegende Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Hössensportzentrum zu beschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Der Beschlussvorschlag wird mit 6 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen angenommen.