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Auszug - Bebauungsplan Nr. 61C - Hössensportzentrum, Erweiterung der Gästehäuser - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25   (öffentlich ab 17:30) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
17/0187 Bebauungsplan Nr. 61C - Hössensportzentrum, Erweiterung der Gästehäuser - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 17/0187 und bittet Frau Stief um weitere Erläuterungen.

Frau Stief erläutert die Planungsrahmenbedingungen anhand einer PowerPoint-Präsentation. Beabsichtigt sei der Neubau eines Gästehauses. Hierfür sei die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen und die damit einhergehende Reduzierung der im Bebauungsplan Nr. 61 B eingeplanten Streuobstwiese erforderlich. Zum Brandschutz sei die Anlage einer Feuerwehrumfahrt entlang der südlichen Grundstücksgrenze der Kita vom Bestandsparkplatz aus notwendig, die während der Bauphase als Baustellenzufahrt benutzt werde.

Ratsherr Oeltjen bemängelt aus Sicht der SPD-Fraktion das Fehlen eines Gesamtkonzeptes des Hössensportzentrums; die SPD werde sich bei der Abstimmung enthalten.

Weitere Wortmeldungen seitens der Ausschussmitglieder liegen nicht vor.
 

 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61C – Hössensportzentrum, Erweiterung der Gästehäuser – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - wird beschlossen.

Weiter wird beschlossen, auf die frühzeitige  Unterrichtung der Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 zu verzichten. Der betroffenen Öffentlichkeit wird durch die Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.

 


Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen