Bürgerinformationssystem
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Es wird einstimmig beschlossen, die Beigeordneten des Verwaltungsausschusses und den Bürgermeister in den Aufsichtsrat zu berufen. Der Bürgermeister nimmt den Vorsitz wahr. Als stellvertretende Mitglieder werden die stellvertretenden Beigeordneten bestimmt.
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