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Auszug - 114. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 121 Linswege, Göhlenkamp mit örtlichen Bauvorschriften - erneute Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
16/0014-01 114. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 121 Linswege, Göhlenkamp mit örtlichen Bauvorschriften - erneute Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
16/0014
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende leitet zu der Beschlussvorlage Nr. 16/0014-01 über und bittet Frau Abel um weitere Erläuterungen.

Frau Abel stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die Überarbeitung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und das städtebauliche Konzept vor. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur Festlegung des Beteiligungsverfahrens seien im Jahre 2016 gefasst worden. Nunmehr sei der Grunderwerb getätigt und die Verwaltung habe den damaligen Vorentwurf in einigen Punkten modifiziert, sodass es erforderlich sei, den Beschluss zur Festlegung des Beteiligungsverfahrens erneut zu fassen. So seien die überbaubaren Grundstücksflächen angepasst und die textlichen Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften mit der Entwicklung der letzten Jahre harmonisiert worden.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Rösner zum vorzeitigen Versand der Entwurfsfassung der örtlichen Bauvorschrfiten zur besseren Vorbereitung der Sitzung, führt Herr Leffers aus, dass es bislang gängige Praxis sei, die Inhalte zunächst in der Sitzung zu erläutern.

Sodann schließt sich eine Diskussion über das Für und Wider einer begrenzenden ortsgestaltenden Festsetzung zur Nutzung von regenerativen Energien an. Es wird festgehalten, dass die örtliche Bauvorschrift „die Verwendung (…von Technologien für erneuerbare Energien…) ist auf 50% einer Dachseite zu beschränken“ weiterhin Bestandteil der Planung für den nächsten Verfahrensschritt bleibe und im Zuge des weiteren Verfahrens ggf. näher betrachtet werde.

Der Ausschussvorsitzende fasst die Wortmeldungen zusammen und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
 

 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Den Änderungen der Vorentwürfe sowie der örtlichen Bauvorschriften wird zugestimmt und die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.


 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig