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Auszug - Richtlinien der Jaspers-Hochkamp-Stiftung für die Überlassung des Jaspershofes an Dritte  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur
TOP: Ö 9
Gremium: Kulturausschusses Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 13.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
16/0040 Richtlinien der Jaspers-Hochkamp-Stiftung für die Überlassung des Jaspershofes an Dritte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Pistoor, Wilfried
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Pistoor erläutert den Entwurf der Richtlinien. Es sei erklärter Wille in den zuständigen Gremien der Stadt, nicht mit der örtlichen Gastronomie in Konkurrenz zu treten. Daher sollten private Feiern oder ähnliche Veranstaltungen in der Eventscheune nur in Zusammenarbeit mit einem Gastronom oder Caterer möglich sein. Anders stelle sich seiner Ansicht nach die Situation im Stall des Jaspershofes dar, da es dort weder eine Heizung, noch Mobiliar gebe (bis auf ca. 50 Stühle), welches genutzt werden könne. Somit trete die Stadt bei Zulassung von privaten Veranstaltungen nicht in Konkurrenz zur örtlichen Gastronomie.

Er schlage vor, probeweise nach diesen Richtlinien zu verfahren, so dass sie dann nach einer erfolgreichen Erprobungszeit vom Rat erlassen werden könnten.

Ratsherr Schmidt-Berg stimmt der vorgeschlagenen Verfahrensweise zu. So habe man die Möglichkeit, die Richtlinien den Erfahrungen anzupassen. Allerdings schlage er vor, in § 5 Absatz 2 die Kreisvolkshochschule herauszunehmen. Weiterhin solle auch der Punkt a) dieses Paragraphen gestrichen werden.

Ratsfrau Finke wendet ein, dass das Nutzungsentgelt für Privatfeiern ihres Erachtens zu hoch bemessen sei. So sei nicht Jedermann in der Lage, den Betrag aufzubringen, um im Jaspershof zu feiern.

Ratsfrau Hellwig stimmt Ratsfrau Finke zu. Der Jaspershof sei eine Stätte für alle Westersteder. Die Nutzungsentgelte erschienen ihr ebenfalls zu hoch.

Herr Pistoor erläutert das Zustandekommen der Nutzungsentgelte. Er habe sich an anderen Anbietern orientiert, Das Ausleihen eines Partyzeltes sei beispielsweise auf dem gleichen Preisniveau.

Ratsherr Töpfel weist darauf hin, dass auch die Dorfgemeinschaftshäuser in Konkurrenz zum Jaspershof stehen und man sich an den Entgelten orientieren sollte. Er stehe dem Vorschlag von Herrn Pistoor positiv gegenüber, die Richtlinie probeweise zu erlassen.

Herr Pistoor erklärt weiterhin, dass der Stall des Jaspershofes schon wegen der unterschiedlichen Größe nicht als Konkurrenz zu den Dorfgemeinschaftshäusern gesehen werden könne. Auch sei der Stall nicht vorrangig für private Feiern vorgesehen.

Ratsherr Nee erachtet den Vorschlag, die Richtlinien vorerst eine Zeit lang probeweise anzuwenden, als gut. Weiterhin ist er der Meinung, den § 5 der Richtlinie wie vorgeschlagen zu belassen. Das Ehrenamt müsse unterstützt werden.

Frau Hinrichs erörtert, dass die KVHS eine Einrichtung des Landkreises sei und kein eingetragener Verein. Daher sei die KVHS separat im § 5 genannt. Der Jaspershof sei nicht als Feierscheune eingerichtet worden, sondern als Veranstaltungsort für das Ehrenamt. Der Stall dürfe kein „Schnäppchen“ sein. Eine Orientierung an den Preisen zum Ausleih eines Zeltes als denkbare Alternative für diese Form des Feierns sei ein guter Maßstab, der dem Ambiente Rechnung trägt.

Ratsherr Neumann berichtet von den Erfahrungen mit dem Dorfgemeinschaftshaus in Hollriede. Es bestehe seit 20 Jahren und auch hier mussten die Nutzungsrichtlinien immer wieder nachjustiert werden.

Ratsherr Schmidt-Berg ist der Meinung, dass die Kreisvolkshochschule als Einrichtung des Landkreises nicht von der Stadt subventioniert werden soll. Daher sollte dieser Punkt geändert werden.

Ratsfrau Müller wendet ein, dass karitative Veranstaltungen ohne ein Speisen- und Getränkeangebot sehr selten zu finden sind. Jeder Kurs, der von der KVHS angeboten werde, müsse bezahlt werden, daher sollte der Passus mit der KVHS aus den Richtlinien entfernt werden.

 


Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die endgültige Fassung der Richtlinien der JHK-Stiftung für die Überlassung des Jaspershofes an Dritte mit der Änderung des § 5 in einer der nächsten Sitzung des Ausschusses für den Rat der Stadt vorzulegen. Bis dahin sind die Bestimmungen dieses Entwurfs der Nutzungsrichtlinien bei Überlassung der bereits fertig gestellten Räume an Dritte entsprechend anzuwenden

Der Entwurf der Richtlinien ist dem Protokoll in der Anlage beigefügt. .

 


Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

2 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen