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Auszug - 114. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 121 Linswege, Göhlenkamp mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 13.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
18/0440 114. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 121 Linswege, Göhlenkamp mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende leitet zur Beschlussvorlage Nr. 18/0440 über und bittet Frau Abel um weitere Erläuterungen.

Frau Abel erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und hebt die abwägungsrelevanten Belange hervor. Die vom Landkreis Ammerland angeregte Festsetzung zum Erhalt von Bäumen entlang der ehemaligen Bahnstrecke werde aufgrund der Lage der einzelnen Bäume im direkten Straßen – und Zufahrtsbereich der jeweiligen Grundstücke nicht gefolgt. In der Erschließungsplanung und im Zuge der Grundstücksverkäufe werde jedoch auf die Möglichkeit des Erhaltes der Bäume hingewiesen. Ebenso werden die im Plangebiet vorhandenen Gräben nicht festgesetzt, da erfahrungsgemäß Gräben im Siedlungsbereichen problematisch seien. Weiterhin seien Bedenken von privater Seite aufgrund der zusätzlichen Verkehre und der Bebauung im bisherigen rückwärtigen Ruhebereich der Privatgrundstücke eingegangen. Hier werde darauf hingewiesen, dass eine gleichmäßige Verteilung der zusätzlichen Verkehre auf beide Zufahrten angenommen werde und weiterhin auch lediglich elf einzelne Bauteppiche und somit nur eine geringfügige Verkehrsbelastung zu befürchten sei. Zuletzt verweist Frau Abel auf die örtliche Bauvorschrift bzgl. der Nutzung von regenerativen Energien auf den Dachflächen. Hierzu sei im Verfahren keine Stellungnahme eingegangen. Wie in der vergangenen Sitzung angesprochen, sollten hier Alternativen vorgeschlagen werden, die Frau Abel anhand von Beispielbildern vorstellt.

Ratsherr Rösner merkt an, dass er einen Versand der textlichen Festsetzungen zur Sitzungsvorbereitung für angemessen erachtet. Weiterhin erkundigt er sich, aus welchem Grund der südliche Bauteppich größer als die anderen sei.

Herr Leffers führt aus, dass das Grundstück in dem angesprochenen Bereich bei dem Alteigentümer verbliebe und dieser für seine Nebenerwerbstätigkeit eine größere Baufläche benötige.

Sodann schließt sich eine kurze Diskussion über die vorgenannte örtliche Bauvorschrift an. Von Seiten der Gruppe CDU/FDP/Rowold wird vorgeschlagen, dass die Nutzung aufgrund der effizienteren Ausnutzung der Fläche und der Amortisierung der PV-Anlage anstatt von max. 50 % auf max. 60 % einer Dachseite begrenzt werde. Ratsherr Rust vertritt die Auffassung, dass die Nutzung komplett freigegeben werden sollte.

Herr Hinrichs ergänzt, dass die Nutzung der regenerativen Energien nicht als Ausnahme, sondern als allgemein zulässig festgesetzt werden sollte, da man ansonsten eine Genehmigung einholen müsse. Weiter erläutert er zur Entwässerungsplanung, dass ein Stauraumkanal in der zu erstellenden Straße mit Einleitung in den vorhandenen Graben in der Straße ‚Göhlenkamp‘ vorgesehen sei. Alternativ sei eine direkte nördliche Anbindung an den Linsweger Wasserzug möglich. Die Entscheidung werde der Erschließungsplanung überlassen.

Die Ratsherren Hots und Kroon heben die Schaffung der Bauplätze sowie die Erweiterungsmöglichkeiten der Fa. Hedemann lobend hervor.

Ratsherr Rust vertritt die Meinung, dass die Bauplätze auch für nicht dorfansässige Interessenten freigegeben werden sollten.

Herr Bürgermeister Groß führt aus, dass eine Vergabe an Interessenten aus den entsprechenden Dörfern die gängige Praxis sei, was auch hier so fortgeführt werden solle. Die Freigabe für externe Bewerber erfolge in der Regel erst nach Rücksprache mit dem jeweiligen Ortsbürgerverein.

Sodann fasst der Ausschussvorsitzende die Diskussion zusammen und lässt zunächst über die örtliche Bauvorschrift abstimmen. Der Ausschussmitglieder sprechen sich einstimmig für die Beschränkung der Nutzung von regenerativen Energien auf max. 60 % einer Dachseite aus.

 

 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Die örtliche Bauvorschrift Nr. 6, Absatz 1 wird wie folgt geändert: Die Verwendung ist auf 60 % einer Dachseite zu beschränken. 

Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 114. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 121 – Linswege, Göhlenkamp mit örtlichen Bauvorschriften  - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig