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Auszug - Bericht der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt
TOP: Ö 4
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Saal auf dem Jaspershof
Ort: Zum Stiftungspark 27, 26655 Westerstede
 
Wortprotokoll

Frau Pottek berichtet, dass der Kindergartenverein Hollwege zusätzliche Haushaltsmittel für  die Beschaffung von Bänken, einer Puppenspielecke, eines Sonnensegels sowie für die Erstellung einer Mülltonnenüberdachung beantragt habe. Dieser Antrag sei verspätet eingegangen, so dass keine Beratung in der heutigen Sitzung möglich sei. Bis auf die Mülltonnenüberdachung, für deren Realisierung das Gebäudemanagement zu Rate gezogen werde, könne die Kita jedoch alle Anschaffungen ohnehin aus dem für 2019 vorgesehenen Budget bestreiten.

Weiter berichtet sie, das das Quik-Programm bis 2020 verlängert worden sei, wodurch der Stadt Westerstede weitere 177.600,00 € zur Verfügung stünden, die – vorbehaltlich der Genehmigung durch das Land - auch bereits in den Haushaltsplanungen für 2019 berücksichtigt worden seien. Durch die Finanzierung der zusätzlichen Kräfte könnten dann alle Kindergärten profitieren.

Frau Pottek berichtet weiter, dass es zum 01.08.2018 diverse Gesetzesänderungen gegeben habe. Durch die Möglichkeit der Rückstellung von der Einschulung habe man 10 Kindergartenplätze mehr als geplant zur Verfügung stellen müssen.

Der Anspruch auf einen beitragsbefreiten Kindergartenplatz habe auch für Westerstede Auswirkungen finanzieller und organisatorischer Art, weshalb hierüber zu TOP 7 noch ausführlicher berichtet werde.

Ferner habe der Gesetzgeber die besonderen Sprachfördermaßnahmen für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung neu ausgerichtet und auf die Kindergärten übertragen. Für das Kindergartenjahr 2018/19 sei dem Landkreis Ammerland eine Gesamtsumme von rd. 384.500 € für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt worden. Da für die Auszahlung des Betrages ein Sprachförderkonzept der jeweiligen Einrichtung erforderlich sei, habe man sich darauf verständigt, für die im Gesetz vorgesehene Übergangszeit von 3 Jahren einen Teil der Summe für Fortbildung, Fachberatung, Koordination, Konzeptentwicklung etc. durch die Kvhs Ammerland zu verwenden.

Wie man in Westerstede die neue Vorgabe umsetzen wolle, müsse noch mit den einzelnen Einrichtungen besprochen werden. Antworten auf häufig gestellte Fragen hierzu habe der Gesetzgeber unter folgendem Link veröffentlicht:

http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/fruehkindliche_bildung/traeger/sprachfoerderung_ vor_einschulung/sprachfoerdermanahmen-vor-der-einschulung-6020.html.

Anhand der beigefügten Power-Point-Präsentation erläutert Frau Pottek sodann die aktuelle und künftige Belegungssituation in den einzelnen Einrichtungen und weist auf das Problem der unterjährigen Platzvergabe hin. Sowohl im Kindergarten- als auch im Krippenbereich müssten auch künftig noch weitere Plätze geschaffen werden. Als kurzfristige Lösung könnte in Hollwege eine zusätzliche Gruppe in den vorhandenen Räumlichkeiten eingerichtet werden, wobei dann der angrenzende Dorfgemeinschaftsraum als Bewegungsraum genutzt werden müsse. Ferner sei in Ocholt ein Ausbau im Obergeschoss des Gebäudes an der Schulstraße denkbar.

Ratsfrau Schmidt sieht einen Bedarf, der über den zurzeit vorhandenen Plätzen liege. So sei eine Anfrage an sie gestellt worden, weil Kinder einer Familie in unterschiedlichen Einrichtungen untergebracht worden seien. Dies hätte ihrer Auffassung nach durch die Schaffung der zentralen Platzvergabe verbessert werden sollen.

Frau Pottek ist sich bewusst, dass dies keine glückliche Lösung darstellt. Nicht immer könne die Wunscheinrichtung bei der Platzvergabe berücksichtigt werden. Problematisch sei vor allem die angestiegene Anzahl der unterjährigen Platzanfragen, die auch jetzt noch laufend an das Amt für Bildung und Leben gestellt würden. Da nur noch Restplätze frei wären, sei zum jetzigen Zeitpunkt eine Aufnahme in der Wunscheinrichtung kaum mehr realisierbar. Sie appelliert an die Ratsmitglieder, bei solchen Anfragen die Bürger darauf hinzuweisen, dass Anträge frühzeitig (Frist bis 31. Januar für das folgende Kindergartenjahr) gestellt werden, um entsprechende Plätze einplanen zu können.

Auf die Frage von Ratsfrau Schmidt, ob die Vorlage einer Arbeitsbescheinigung zur Rechtfertigung einer achtstündigen Betreuung rechtmäßig sei, erwidert Frau Pottek, dass der Gesetzgeber nach wie vor nur einen Rechtsanspruch auf eine vierstündige Betreuung vorsehe, obwohl eine bis zu achtstündige Betreuung beitragsfrei sei. Folglich habe die Anzahl der Anmeldungen die zur Verfügung stehende Platzanzahl überschritten. Um die zur Verfügung stehenden Plätze gerecht zu verteilen, habe man sich den Bedarf der Eltern u. a. über Arbeitszeitenbescheinigungen nachweisen lassen. Ähnlich werde in anderen Kommunen verfahren. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass der Träger eine bedarfsgerechte Betreuung vorhalte. Als eine Möglichkeit, einen über den Rechtsanspruch hinausgehenden Bedarf nachzuweisen, sei die Vorlage von Arbeitsbescheinigungen geeignet.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht der Verwaltung Belegsituation (388 KB)