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Auszug - Bebauungsplan Nr.28j - Hössen, Weshorn - im Verfahren nach § 13b BauGB - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
19/0562 Bebauungsplan Nr.28j - Hössen, Weshorn - im Verfahren nach § 13b BauGB - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0562 und bittet Frau Abel um nähere Erläuterungen.

Frau Abel stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie den Bebauungsplanvorentwurf und das städtebauliche Konzept vor. Die einzelnen Grundstücksgrößen könnten noch variieren und stellten lediglich einen Vorschlag dar. Zur Schaffung einer Hochwasserentlastung des Regenrückhaltebeckens werde eine Fläche entlang des ‚Moosbroksweg‘ als öffentliche Grünfläche mit entsprechender Zweckbindung festgesetzt.

Der stellv. Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und bittet um Wortbeiträge der Ausschussmitglieder.

Ratsherr Kroon merkt an, dass in den vergangenen Jahren einige Bebauungspläne im Hössengebiet beschlossen wurden und diese immer weitere Freiflächen im Außenbereich in Anspruch nehmen würden. Über diese Entwicklung sollte zunächst unter Beachtung des Wohnraumversorgungskonzeptes des Landkreises und des demographischen Wandels weiter diskutiert werden, bevor weitere Aufstellungsbeschlüsse gefasst würden. Hier ginge es insbesondere um die Innenverdichtung, Wohnungsgrößen und Wohnformen. Dies seien Themen, die in den nächsten Jahren größere Bedeutung erfahren würden. So stellt Ratsherr Kroon den Antrag, den Aufstellungsbeschluss auf die Sitzung nach der gemeinsamen Sitzung des Bau- und des Sozialausschusses im Juni zu verschieben.

Herr Leffers erläutert, dass die zeitliche Verschiebung durchaus in der Zuständigkeit der Gremien liege, merkt jedoch an, dass die Nachfrage nach Einfamilienhäusern derzeit sehr hoch sei.

Ratsherr Töpfel habe zwar Bedenken gegen den Bebauungsplan, könne diesem jedoch zustimmen, da es sich hier um eine Arrondierung von Siedlungsflächen handele. Der demographische Wandel und die zukünftige Siedlungsentwicklung sollte in nächster Zeit diskutiert werden.

Für Ratsherrn Drieling stellt sich die vorliegende Entwicklung als Lückenschluss zwischen zwei Wohnbaugebieten dar. Die Aufstellung des Bebauungsplanes sollte seiner Meinung nach ohne zeitliche Verschiebung beschlossen werden.

Ratsherr Rowold stimmt dem Bebauungsplan ebenfalls zu und regt an, dass nicht nur kleine Grundstücke, sondern auch größere Grundstücke angeboten werden sollten, um jede Käuferschicht bedienen zu können. Kleinstwohnungen und Wohnungen für mobilitätseingeschränkte Personen sollten möglichst ÖPNV nah errichtet werden. Weiterhin sollten für den ‚Weshorn‘ verkehrliche Maßnahmen zur Vermeidung einer Durchfahrtsstraße diskutiert werden; konkret schlägt er einen Poller im Einfahrtsbereich von der ‚Lindenallee‘ aus vor.

Ratsherr Gerstenkorn sieht in der Ausweisung neuer Wohngrundstücke eine Chance zur Sicherung der Arbeitsplätze in Westerstede.

Ratsherr Rust spricht sich für eine weitere Verdichtung von Wohngebieten aus. Die maximale Anzahl der Wohnungen pro Gebäude sollte seines Erachtens nicht mehr festgesetzt und die Attraktivität der einzelnen Baugebiete gesteigert werden.

Sodann lässt der stellv. Ausschussvorsitzende über den Antrag von Ratsherrn Kroon abstimmen. Mit 5 Ja – und 7 Gegenstimmen wird der Antrag abgelehnt.

Der stellv. Ausschussvorsitzende lässt danach über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28j – Hössengebiet, Am Weshorn - im Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der Berichtigung anzupassen.

 

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig