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Auszug - Bebauungsplan Nr. 70A 1. Änderung - Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter - Aufstellungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
19/0564 Bebauungsplan Nr. 70A 1. Änderung - Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter - Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0564 und bittet Herrn Weydringer um nähere Erläuterungen.

Herr Weydringer stellt anhand einer PowerPoint Präsentation die Planungsrahmenbedingungen vor und erläutert, dass durch den Neubau und den Umzug des Baustoffzentrums ZIESE GmbH & Co. KG an die Carl-Benz-Straße bei dem Standort des Hagebaumarktes an der Langebrügger Straße, Hüllstede, Potentiale für eine Neuorganisation und Umstrukturierung des Grundstückes sowie des Sortimentsangebotes eingetreten seien. Konkret sei die Verlagerung des Gartencenters in die Halle des bisherigen Baustoffzentrums und die Schaffung weiterer Parkmöglichkeiten geplant. Die Verkaufsfläche würde sich um etwa 500qm erweitern. Insofern sei eine raumordnerische Untersuchung im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den landesraumordnerischen Vorgaben zu Einzelhandelsgroßprojekten erforderlich. Die frühzeitige Einbindung des Dorfes über den Ortsbürgerverein sei von wichtiger Bedeutung, um die Bürgerinnen und Bürger ‚mitzunehmen‘. Die erforderlichen Gutachten und Stellungnahmen würden in den nächsten Monaten erstellt und in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorgestellt.

Der stellv. Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und bittet um Wortbeiträge der Ausschussmitglieder.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Rust erläutert Herr Weydringer, dass für das nebenstehende Wohnhaus an der ‚Langebrügger Straße‘ kein Planungsrecht bestehe und insofern als im Zusammenhang bebauter Ortsteil angesehen werden könne und somit gleichzusetzen sei mit dem Schutzanspruch eines Mischgebietes/Außenbereich. 

 


Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70A 1. Änderung - Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter - im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der Berichtigung anzupassen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig