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Auszug - Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 117 NKomVG für das Haushaltsjahr 2018; hier: Zuschuss für den Kindergarten Ocholt, Blumenstraße  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede
TOP: Ö 12.9
Gremium: Rat der Stadt Westerstede Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Schloß Köhlmoor
Ort: Köhlmoorweg 8, Felde
19/0590 Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 117 NKomVG für das Haushaltsjahr 2018; hier: Zuschuss für den Kindergarten Ocholt, Blumenstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Pistoor, Wilfried
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsvorsitzende Beeken verweist auf Tagesordnungspunkt 4.16. der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 19.03.2019.

Bürgermeister Groß berichtet, dass gestern ein Gespräch mit der Kirchenverwaltung stattgefunden habe. Die Anwesenden seien übereingekommen, die Sanierungen in kleinen Schritten voranzutreiben. Um entsprechende Maßnahmen realisieren zu können, bitte er um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

Ratsfrau Schmidt berichtet, dass die SPD-Fraktion dem Vorschlag folgen werde. Allerdings bedaure sie, dass die Problematik des zu kleinen Pausenraumes der Kita fortbestehe.

Ratsvorsitzende Beeken stellt klar, dass es bei der geplanten Mittelbereitstellung ausschließlich um die Beseitigung der Marderschäden gehe und nicht um die Vergrößerung des Sozialraumes.

Auf Rückfrage des Ratsherrn Töpfel erklärt Bürgermeister Groß, dass zunächst die festgestellten Schäden beseitigt würden. Erst im Anschluss würden weitere Schritte thematisiert. Die Kirche setze sich derzeit mit den alternativen Maßnahmenvorschlägen der Stadt auseinander.

Ratsherr Rust berichtet, dass er sich gemeinsam mit den Ratsmitgliedern Neumann und Ackermann ein Bild vor Ort gemacht habe. Kontaminierte Räume und große Marderschäden, wie sie im Vorfeld geschildert worden seien, habe man nicht vorfinden können. Dies bestätige auch das Gutachten der DEKRA. Lediglich an einer Stelle in der Dachschräge sei kurzfristiger Handlungsbedarf notwendig. Er bitte darum, hier nicht unnötig Geld auszugeben. Er selbst sei bereits seit 40 Jahren in der Baubranche tätig und verfüge über die entsprechende Qualifizierung. Mit der vorhandenen Architektur sei behutsam umzugehen. Eine Akustikdecke sei in der Einrichtung bereits vorhanden. Er vergleicht den Sanierungsbedarf mit dem Leck in einem Schiff. In diesem Fall trage man dafür Sorge, dass die Undichtigkeit behoben werde und schaffe hingegen kein neues Schiff an. Dass ebenfalls ein neuer Fußboden notwendig sei, spreche er nicht ab. Aber darüber hinaus seien keine Maßnahmen erforderlich. Mittel seien auf Antrag der Kirche nur in erforderlichem Maße bereitzustellen.

Herr Pistoor erklärt, dass man verwaltungsseitig signalisiert habe, dass der Betrag von 50.000 Euro nur als Maximalbetrag  anzusehen sei. Die Kirche müsse als Gebäudeeigentümer allerdings zunächst den absolut notwendigen Bedarf nachweisen.

Ratsherr Neumann verdeutlicht, dass die Ursachenbekämpfung Priorität haben müsse. Auch er bittet um verantwortungsvollen Umgang mit den Haushaltsmitteln der Stadt Westerstede.

Ratsfrau Welter bemängelt an dieser Stelle die Regelung der Zuständigkeiten im Trägerschaftsvertrag. Ihrer Meinung nach wäre der Abschluss eines Mietvertrages vorteilhafter gewesen. Sie wünsche sich entsprechende Nachverhandlungen.

Ratsherr Lukoschus räumt ein, dass er „ein Stück weit befangen“ sei, da er die „Mitarbeiterinnen der Kita kenne“. Bereits vor drei Monaten sei durch diese akuter Handlungsbedarf gemeldet worden. Er schätze die Kompetenz seiner Ratskollegen, frage sich aber, welche Vorteile die Mitarbeiterinnen haben sollten, wenn sie die Stadt anlügen würden. Sich ein Bild vor Ort zu machen, nachdem die Vergrämungsmaßnahmen bereits Wirkung zeigten, sei ebenso wenig in Ordnung, wie zu behaupten, dass die Stadt vorgeführt worden sei. Zweifelsfrei trage auch die Kirche einen großen Teil der Verantwortung, aber nun müsse unabhängig von den vertraglichen Gegebenheiten gehandelt werden.

Bürgermeister Groß bittet darum, die Thematik nicht zu einem Politikum zu machen. Es bestehe Einigkeit darüber, dass gehandelt werden müsse. Eine heutige Beschlussfassung räume der Verwaltung Handlungsfreiheit ein und trage zur Problemlösung bei.

Ratsvorsitzende Beeken schließt sich den Ausführungen an. Es gehe heute ausschließlich darum, eine vernünftige Lösung zu finden.

Ratsherr Harms fragt sich, warum man sich heute überhaupt mit dem Thema beschäftige. Er erinnert Ratsherrn Lukoschus an seine Worte („Eigentum verpflichtet“). Die Kirche habe seit Jahren nicht in ihre Räumlichkeiten investiert und erwarte nun von der Stadt die Übernahme der Sanierungskosten für ein Gebäude, das sich nicht im städtischen Eigentum befinde.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass Ratsvorsitzende Beeken um Abstimmung bittet.

 


Beschluss:

Für notwendige Instandsetzungsmaßnahmen im Ev. Paulus Kindergarten Ocholt wird ein Betrag von maximal 50.000 € bereitgestellt. Der zwingend notwendige Handlungsbedarf wird in weiteren Gesprächen mit der Kirchenverwaltung geklärt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, über die zu treffenden Maßnahmen zu entscheiden und somit über den Betrag zu verfügen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig