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Auszug - Bebauungsplan Nr. 28j - Hössengebiet, Weshorn - im Verfahren nach § 13b BauGB - Abwägung - Auslegungsbeschluss  

 
 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft und des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt
TOP: Ö 7
Gremien: Sozialausschuss, Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:24 Anlass: Sitzung
Raum: Saal auf dem Jaspershof
Ort: Zum Stiftungspark 27, 26655 Westerstede
19/0562-01 Bebauungsplan Nr. 28j - Hössengebiet, Weshorn - im Verfahren nach § 13b BauGB - Abwägung - Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
19/0562
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 18/0562-1 und bittet Frau Abel um weitere Erläuterungen.

Frau Abel erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen und stellt die eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor, die zu keinen Änderungen der Planzeichnung sondern lediglich zu redaktionellen Ergänzungen der Begründung geführt hätten.

Ratsherr Kroon spricht sich im Name der SPD-Fraktion für eine verdichtete und kompakte Bauweise in dem Baugebiet aus. Einzelne entsprechende Projekte sollten grundsätzlich möglich sein und stellt den Antrag entsprechende Flächen im Bebauungsplan bereitzustellen.

Ratsherr Rust unterstützt die Forderung seines Vorredners; Alternativen zu klassischen Einzel- und Doppelhäusern seien für mehr Wohnraum auf gleicher Fläche erforderlich.

Herr Leffers erläutert, dass ein das Angebot bei weitem übersteigender Bedarf an Einzel- und Doppelhäusern vorliege und die Ausweisung von Flächen für diese Bebauung bzw. diesen Bedarf entsprechender Auftrag der Politik sei. Die Gesamtstruktur des Hössengebietes sowie die Entfernung zur innerstädtischen Infrastruktur spreche ebenfalls gegen eine zu massive Verdichtung, z.B. durch Geschosswohnungsbau.

Frau Abel ergänzt, dass die Ausweisungen des Bebauungsplanes grundsätzlich eine verdichtete Bauweise bei entsprechender Parzellierung der Grundstücke zulasse.

Ratsherr Rowold spricht sich für eine verdichtete Bauweise in zentralen Bereichen der Stadt, die durch den ÖPNV erschlossen seien, aus. In dem hier zu beschließenden Bebauungsplan seien Einfamilien- und Doppelhäuser angebracht.

Sodann wird zunächst über den Antrag von Ratsherrn Kroon abgestimmt, der mit 6 Ja-Stimmen und 7-Nein Stimmen abgelehnt wird.

Anschließend wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

 

 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen des Bebauungsplanes Nr. 28j – Hössengebiet, Weshorn, sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). 
 

 


Abstimmungsergebnis:


Mehrheitlich bei 7 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen