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Auszug - Vergabe der Bauplätze in dem Wohnbaugebiet Hössen - Weshorn  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
19/0734-01 Vergabe der Bauplätze in dem Wohnbaugebiet Hössen - Weshorn
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
19/0734
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Klaproth, Karin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende erteilt, bezugnehmend auf die Beschlussvorlage 19/0734-01, Herrn Nappe das Wort.

Herr Nappe stellt die Beschlussvorlage sowie die angedachte neue Ausrichtung des Vergabesystems mit der Einführung von Vergabegruppen mit Quotierungen vor. Aufgrund des Punktesystems habe bislang die Gruppe der Familien mit Kindern überproportional viele Bauplätze bekommen. Weiterhin spricht Herr Nappe den angedachten Ausschluss vom Kauf eines zweiten Grundstücks in einem Zeitraum von 20 Jahren sowie mögliche Vertragsstrafen bei Vermietungen an.

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und bittet um Wortbeiträge der Ausschussmitglieder.

Ratsherr Rust bedankt sich ebenfalls und spricht sich jedoch im Allgemeinen für kleinere Grundstücksgrößen aus, um damit mehr Bewerber bedienen zu können.

Ratsherr Kreon teilt seinen Dank an die Verwaltung sowie seine grundsätzliche Unterstützung zu der neuen Vergabesystematik mit. Familien ohne Kinder würden bei der Wohnbauplatzvergabe damit angemessen unterstützt. Es solle in Erwägung gezogen werden, für die Vergabegruppe ohne Kinder eine Altersunterscheidung hinzuzufügen und die Anzahl der Bauplätze für die Gruppe mit Besonderheiten auf 5% zu deckeln. Die Mindeststärke einer Bewerbergruppe solle bei 1 Bauplatz liegen.

Ratsherr Schmidt-Berg spricht sich ebenfalls für das neue Vergabesystem aus, allerdings sollte ein einfacher Nachweis bei Schwangerschaften ausreichend sein, um die Punkte zu bekommen. Weiterhin sollte die Karenzzeit zum Kauf eines zweiten Grundstücks von der Stadt von 20 Jahre auf 15 Jahre herabgesetzt werden. Hinsichtlich der Rundung bei Bildung der Bewerbergruppen schlage er die mathematische Rundung vor.

Ratsherr Rowold dankt der Verwaltung für die Ausarbeitung und erklärt zum Wortbeitrag von Ratsherrn Rust, dass er kleinere Grundstücke nicht nur vorteilhaft ansehe; man müsse Westerstede auch als Stadt im Grünen erkennen, was eine Mindestgröße an Grundstück voraussetze. Er merkt weiterhin an, dass auch alleinstehenden Menschen eine Chance auf einen Bauplatz gegeben werden sollte. In der Vergabe wünsche er sich mehr Flexibilität.

Frau Harms-Abeln erinnert daran, dass auch die Gruppe der Senioren eine stärkere Berücksichtigung bei der Vergabe finden müsse.

Herr Nappe erläutert, dass in sämtlichen Vergabegruppen keine Altersunterscheidung vorgenommen werde. Insofern würden Senioren in die Gruppe „ Haushalte ohne Kinder“ fallen, zudem würde das altersgerechte Bauen bei der Vergabe berücksichtigt. Durch eine Altersunterscheidung in den Bewerbergruppen könnte eine unzulässige Diskriminierung entstehen.

Die Ratsmitglieder Veikko und Hellwig unterstützen die Aussage von Frau Harms-Abeln und ergänzen, dass durch geänderte Lebenssituationen auch kleinere Grundstücke für Senioren möglich sein sollten.

Herr Leffers erläutert daraufhin, dass die Größe der Bauplätze von dem Zuschnitt der jeweiligen örtlichen Verhältnisse abhängig sei, die schon bei der Bauleitplanung berücksichtigt werden müssten.

Der Ausschussvorsitzende fasst die Diskussion zusammen und  schlägt vor, das neue Vergabesystem bei der nächsten Vergabe auszuprobieren und Erfahrungen zu sammeln.

In einer kurzen Diskussion über den geeigneten Nachweis der Schwangerschaft und möglichen Vertragsstrafen bei Vermietung anstatt einer Selbstnutzung einer Immobilie wird festgehalten, dass der freiwillige Nachweis einer Schwangerschaft positive berücksichtigt werden könne; die Bewerber würden hierdurch nicht schlechter gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, Vertragsstrafen bzw. einen Nachentrichtungsanspruch zu prüfen und bei rechtlicher Machbarkeit in die jeweiligen Verträge einzubringen.

 


Beschlussvorschlag an den Rat:

Die Grundstücke in dem Wohnbaugebiet „Hessen - Weihern“ werden an die zukünftigen Bewerberinnen und Bewerber nach den anliegend aufgezeigten Vergabekriterien unter Berücksichtigung folgender Änderungen vergeben:

-          Mindeststärke pro Bewerbergruppe: 1 Bauplatz

-          Rundungsregelung: mathematisch

-          Keine Vertragsstrafe bei Vermietung

-          Karenzzeit Kauf weiteres Grundstück von SEG/Stadt: 15 Jahre

-          Schwangerschaft: einfacher Nachweis ohne Bindung an Dauer Schwangerschaft

 

Der Verwaltungsausschuss wird ermächtigt, über die Bauplatzvergaben im Einzelfall zu entscheiden. Im Falle der Rückgabe einzelner Plätze können diese ohne erneuten Beschluss an Bewerber vergeben werden, die bereits eine Zusage für einen anderen Bauplatz in diesem Baugebiet hatten. 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig