Bürgerinformationssystem
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 17/0315-02 und bittet Frau Abel um nähere Erläuterungen. Frau Abel stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen, sowie die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor. Aufgrund der zwischenzeitlich durchgeführten Verkehrserhebung werde kein Erfordernis zur Erstellung eines neuen Lärmgutachtens gesehen. Die Werte bewegten sich im Bereich der Zahlen von vor 20 Jahren. Ratsherr Rust erachtet es als wünschenswert, wenn die in der Sitzung gezeigten Planzeichnungen auch vorab verschickt würden. Herr Leffers erklärt dazu, dass sich die Grundlagen für die nunmehr geringfügig ergänzten Planzeichen aus den eingegangenen Stellungnahmen der Fachbehörden und den dazu in der übersandten Gegenüberstellung dargestellten Reaktionen der Stadt als Träger der Planung ergäben. Die jeweiligen Planunterlagen würden zudem zu den Verfahrensschritten jeweils elektronisch zugeschickt, der Plan werde daher als bekannt vorausgesetzt. Ratsherr Töpfel spricht sich durchaus für den Erhalt von bestehenden Grünelementen aus und hinterfragt, ob tatsächlich lediglich drei Bäume zum Erhalt festgesetzt würden. Frau Abel antwortet darauf, dass die Bäume von den Vermessern eingemessen und mit dem Ursprungsplan abgeglichen wurden. Die drei eingezeichneten Bäume würden als zu erhaltend festgesetzt. Weiterhin sei eine Festsetzung aufgenommen worden, die bestimmt, dass pro 500qm neu geschaffene Grundstücksfläche jeweils ein Baum zu pflanzen sei.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 124, Ocholt, Teilbereich Westersteder Straße (Nachverdichtung) - im Verfahren nach § 13a BauGB - sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||