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Auszug - Bebauungsplan Nr. 70A 1. Änderung - Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter - Abwägung - Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:23 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums
Ort: Gartenstr. 16, 26655 Westerstede
19/0564-02 Bebauungsplan Nr. 70A 1. Änderung - Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter - Abwägung - Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
19/0564
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0564-02 und bittet Herrn Weydringer um nähere Erläuterungen.

Herr Weydringer stellt anhand einer PowerPoint Präsentation die Planungsrahmenbedingungen vor und erläutert, dass durch den Neubau und den Umzug des Baustoffzentrums ZIESE GmbH & Co. KG an die Carl-Benz-Straße bei dem Standort des Hagebaumarktes an der Langebrügger Straße, Hüllstede, Potentiale für eine Neuorganisation und Umstrukturierung des Grundstückes sowie des Sortimentsangebotes eingetreten seien. Konkret sei die Verlagerung des Gartencenters in die Halle des bisherigen Baustoffzentrums und die Schaffung weiterer Parkmöglichkeiten geplant. Die Verkaufsfläche würde sich um etwa 500qm im Baumarkt sowie um etwa 700qm im Gartencenter erweitern.

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung seien insbesondere die Stellungnahmen des Landkreises und der IHK bezüglich der landesraumordnerischen Vorgaben zu Einzelhandelsgroßprojekten abwägungsrelevant. Die bisherige raumordnerische Untersuchung habe ergeben, dass das Vorhaben grundsätzlich mit den Vorgaben vereinbar sei. Das sog. Beeinträchtigungsverbot sei jedoch noch weiter zu konkretisieren; die entsprechende Prüfung sei in Auftrag gegeben worden. Er schlägt zur weiteren Vorgehensweise vor, dass das Gutachten abgewartet und dem Verwaltungsausschuss  ohne gesonderte Beteiligung des Fachausschusses zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung der Planung vorgelegt werde.

Die Ammerländer Wasseracht habe in ihrer Stellungnahme die Verrohrung des Wasserzuges angesprochen und ein entsprechendes Leitungsrecht im Bebauungsplan angeregt, dem so nachgegangen werden könnte.

Zudem sei eine private Stellungnahme eingegangen, die gleichzeitig als Stellungnahme des OBV Hüllstede gewertet werde. Hier wird die Eingrünung in Richtung Osten zu den privaten Wohnhäusern sowie die Roteinfärbung der Zufahrten vorgeschlagen.

Hierzu führt Herr Weydringer aus, dass im Zuge der Erneuerung der Verrohrung des Wasserzuges in Abstimmung zwischen dem Bauherren, dem Anlieger, dem Ortsbürgerverein und der Ammerländer Wasseracht für eine Eingrünung der privaten Grünflächen im Osten des Plangebietes gesorgt werde. Weiterhin sei die Roteinfärbung der Zufahrtsbereiche mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises erörtert worden. Diese sehe kein Erfordernis zur gesonderten Markierung, da keine besondere Gefahrenlage gesehen werde.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen der vorgeschlagenen Vorgehensweise bzgl. des Gutachtens zum Beeinträchtigungsverbot zu.

 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 A 1. Änderung – Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter, - im Verfahren nach § 13a BauGB -  sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig