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Auszug - Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen a) Erfahrungsbericht b) Vorgehensweise zur Erhebung der Gebühren bei einrichtungsbedingten Ausfallzeiten  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt
TOP: Ö 10
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:47 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
20/0924 Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen
- Erhebung der Gebühren bei angeordneten oder einrichtungsbedingten Schließzeiten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Pottek gibt anhand einer Power-Point-Präsentation einen Überblick über die Auswertung der Gebührenerhebung. Es wurde eine 9-stufige Gebührenstaffelung zur Gebührenerhebung entwickelt, welche sich nach dem Netto-Einkommen der Eltern richtet. Mittlerweile seien nahezu alle Krippenplätze belegt. Es seien 183 Gebührenbescheide erlassen worden. Von der Anzahl her übersteige das die Zahl der zur Verfügung stehenden Krippenplätze. Kinder, die am Anfang des Kindergartenjahres beitragsfrei geworden wären, seien jedoch bereits im  Kindergarten aufgenommen worden. Im Resultat sei mit der neuen Gebührenstaffelung eine sozial verträgliche Verteilung der Einkommensstufen erreicht worden.

Weiterhin erklärt Frau Pottek anhand der Power Point Präsentation die Vorgehensweise zur Erhebung der Gebühren bei einrichtungsbedingten Ausfallzeiten.

Die Power-Point-Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Herr Markus Harms merkt an, dass nach der neuen Satzung 60 Prozent der Eltern höhere Kita-Gebühren zahlen müssten.

Frau Hinrichs erläutert, dass im letzten Kindergartenjahr prognostiziert wurde, dass 25 Prozent der Eltern wesentlich mehr zu zahlen haben, tatsächlich jetzt rd. 36% der Eltern wesentlich mehr zahlen müssten. Diese Abweichung von der Prognose sei darin begründet, dass man mit rd. 100 erstmalig veranlagten Eltern einen Großteil der betroffenen Gehrenzahler vorher nicht gekannt habe, sich also die Einkommensverhältnisse zum Vorjahr verändert hätten. Wäre die neue Satzung allerdings nicht beschlossen worden, so hätten 40 Prozent der Eltern, und zwar die einkommensschwächeren, eine im Verhältnis zu Ihrem Einkommen zum Teil deutlich höhere Gebühr zahlen müssen, als sie es jetzt tun. Rd. 23% müssten eher geringfügig mehr zahlen.

Ratsherr Harms ist der Auffassung, dass man das Ziel, einer gerechteren Verteilung und einer Gehrenerhöhung damit erreicht habe.

Ratsherr Park entgegnet, dass seine Fraktion davor gewarnt habe, dass die Mehrheit der Eltern höhere Gebühren zu zahlen habe, um die Familien zu schützen. Circa 60 Prozent hätten nun definitiv eine Erhöhung. Auch eine Erhöhung um 5 € monatlich sei eine Erhöhung.

Ratsfrau Schmidt sagt, dass es schwierig sei, einen Brutto-Netto-Vergleich zu ziehen. Es sei unbestritten, dass 40 Prozent der Eltern erheblich weniger Kita-Gebühren bezahlen. Man habe seit einigen Jahren keine Beitragsbemessung mehr vorgenommen worden, jedoch gäbe es einen höheren Personalaufwand und ein besseres Angebot. Dafür müsse auch mehr bezahlt werden. Weiterhin sei in die Kindergärten und in den Bau von Kinderkrippen investiert worden. Die Beitragsanpassung sei gewollt gewesen. In Härtefällen hätten die Eltern die Möglichkeit einen Aktualisierungsantrag zu stellen und davon hätten sie in der aktuellen Corona-Krise auch offensichtlich Gebrauch gemacht.

Herr Markus Harms erwidert, dass die Satzung auf einen Brutto-Netto-Vergleich aufgebaut sei. Der monatliche Mehrbetrag sei für die Mehrheit der Eltern erheblich.

rgermeister Rösner zeigt sich verwundert über den Ablauf der Diskussion. Man habe ein Defizit von einer knappen Million Euro jährlich, welches von der Stadt getragen werde, reduzieren wollen. Es habe Einigkeit darüber geherrscht, dass zur Beitragsberechnung das Netto-Gehalt der Eltern herangezogen werden solle. Die neue Satzung sei gerechter als die vorherige Satzung.

Ratsherr Park gibt Herrn Bürgermeister Rösner weitestgehend Recht. Er führt weiter aus, dass sich die Qualität der Betreuung verbessert habe. Für die Mehrheit der Eltern sei die neue Gebührenerhebung jedoch eher eine Belastung als eine Entlastung. Die neue Satzung sei in der aktuellen Corona-Pandemie zum falschen Zeitpunkt beschlossen worden.

Ratsfrau Welter meint, dass das Ergebnis der neuen Satzung nicht genau absehbar gewesen sei, weil zu diesem Zeitpunkt die Platzvergabe und die Abgabe der Einkommensverhältnisse noch nicht abgeschlossen gewesen seien. Die aktuelle Aufteilung sei aber gerecht.

Ratsherr Schmidt-Berg stellt klar, dass die Kitagebühren in den letzten Jahren nicht erhöht worden seien. Es wäre jedoch besser gewesen die neue Satzung nicht während der Corona-Pandemie zu beschließen. Er sehe die neue Satzung als  nicht gerechter an.

Ratsherr Kurt fügt hinzu, dass man lange, parteiübergreifend über die neue Satzung diskutiert und versucht habe das beste Ergebnis zu erzielen. Das entstandene Ergebnis sei nun zu akzeptieren.

Ratsfrau Demirbilek stellt klar, dass sie gegen die neue Satzung gewesen sei. Die neue Satzung zur Gebührenerhebung habe dazu geführt, dass einige Familien ihre Kinder aus der Betreuung abgemeldet hätten.

Herr Markus Harms merkt an, dass sollte das Land Niedersachsen seine Regelung zur Erhebung von Kitagebühren anpassen schnell in Bezug auf die aktuelle Satzung reagiert werden müsse und bittet darum, diesen Aspekt nicht aus den Augen zu verlieren.
 

 


Beschluss: a) Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

b) Im Kindergartenjahr 2020/21 wird auf die Erhebung von Kitabeiträgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Dauer einer angeordneten oder einrichtungsbedingten Voll- oder Teilschließung während der Corona-Pandemie verzichtet, soweit diese die Dauer von mehr als zusammenhängend 5 Betreuungs­tagen übersteigt. Die Gebühr wird dann pro Woche um ¼ des festgesetzten Elternbeitrages reduziert.


 

 


Abstimmungsergebnis:


einstimmig