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Auszug - Tennisanlage "An der Hössen" - Neugestaltung/Verlängerung Erbbaurecht  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 6
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:58 Anlass: Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Virtuell
20/0943-01 Tennisanlage "An der Hössen" - Neugestaltung/Verlängerung Erbbaurecht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Nappe, Jörg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Kuhlmann, bittet Herrn Leffers um Erläuterung der Beschlussvorlage.

Herr Leffers beschreibt das Szenario der Tennisanlage ausführlich. Der Erbbaurechtsvertrag für die leider im Jahr 2019 abgebrannte Mehrzweckhalle bestehe noch bis zum Jahr 2032. Aufgrund der leicht veränderten geplanten baulichen Ausrichtung der neuen Mehrzweckhallen müsste der alte Erbbaurechtsvertrag nunmehr aufgehoben und ein neuer Vertrag geschlossen werden. Ein Teilbereich der noch vorhandenen Bodenplatten der alten Hallen würden zwar momentan nicht bebaut werden, blieben jedoch vorhanden und würden weiterhin durch den WTV verwaltet. Dies würde durch einen noch abzuschließenden Nutzungsvertrag mit dem WTV geregelt werden.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Töpfel, ob über einen Rückbau nachgedacht worden sei und was ein Rückbau gekostet hätte, antwortet Herr Leffers, dass sich mit den Kosten nicht befasst worden sei, weil man sich die weitere Entwicklung des Areals offenhalten möchte. So bleibe man flexibel.


 

 


Beschlussvorschlag an den Rat:

Dem Westersteder Tennisverein e.V. (WTV) wird ein neues Erbbaurecht entsprechend der im Sachverhalt aufgeführten Lagepläne aus den Flurstücken 72/24 und 72/19 der Flur 43, Gemarkung Westerstede, eingeräumt. Die Laufzeit wird bis zum 31.12.2046 befristet, im Übrigen gelten die Bedingungen des aktuellen Erbbaurechts.

Der bisherige Erbbaurechtsvertrag wird mit Inkrafttreten des neuen Erbbaurechts aufgehoben.
 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig