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Vorlage - 20/0943-01  

 
 
Betreff: Tennisanlage "An der Hössen" - Neugestaltung/Verlängerung Erbbaurecht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Nappe, Jörg
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
26.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Sport ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
18.05.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Dem Westersteder Tennisverein e.V. (WTV) wird ein neues Erbbaurecht entsprechend der im Sachverhalt aufgeführten Lagepläne aus den Flurstücken 72/24 und 72/19 der Flur 43, Gemarkung Westerstede, eingeräumt. Die Laufzeit wird bis zum 31.12.2046 befristet, im Übrigen gelten die Bedingungen des aktuellen Erbbaurechts.

Der bisherige Erbbaurechtsvertrag wird mit Inkrafttreten des neuen Erbbaurechts aufgehoben.

 

 

 

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Sachverhalt:

Nach dem Brand der Tennishalle befindet sich der Westersteder Tennisverein e.V. (WTV) in der Umsetzung eines Neubaus der Tennishalle sowie baulicher Ergänzungen rund um die Bestandsgebäude. Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 08.12.2020 (Beschlussvorlage 20/0943) wurde dem WTV signalisiert, dass man die aktuellen Planungen begrüße und eine Neugestaltung des Erbbaurechts mit 25jähriger Laufzeit in Aussicht stelle.

 

Der WTV hat zwischenzeitlich den Bauantrag für den Neubau der einer Tennishalle mit zwei Spielflächen sowie Errichtung eines Zwischenbaus zum bestehende Gebäude gestellt. Dem Antrag wurde mit Baugenehmigung des Landkreises Ammerland vom 09.03.2021 entsprochen.

 

Der Ersatzbau der Halle wird zur Hälfte auf dem bisherigen Hallenfundament errichtet, die weitere Hälfte erfolgt auf einem Bestands-Tennisplatz, so dass in der Halle zwei Plätze nebeneinander parallel errichtet werden können.  Das zweite, leicht versetzte Hallenfundament in Richtung des Hubschrauberlandeplatzes der Klinik ist damit nicht mehr Bestandteil des Ersatzbaus.

Des Weiteren soll vom Hallenneubau eine bauliche Verbindung zum bestehenden Club-Gebäude hergestellt werden, um Synergien im Sanitärbereich zu erzielen. So soll nunmehr nur noch eine gemeinsame Sanitäranlage und nicht wie vor dem Hallenbrand zwei getrennte Sanitäranlagen bei Halle und Club-Gebäude betrieben werden.

Der Hallenneubau soll weiterhin für die TSG Westerstede zur Nutzung zur Verfügung stehen. Ein weiterer Bauabschnitt sieht die Sanierung und Optimierung des Clubgebäudes vor. Pläne und Beschreibung des Bauvorhabens sind in der Anlage 1 aufgeführt.

 

Die Neuausrichtung des Hallenbaus sowie die Gebäudeverbindung erfordern eine neue Festsetzung des Erbbaugrundstücks, da das bisherige Erbbaugrundstück auf die bisherige Bebauung abgestimmt war. Das bisherige Erbbaugrundstück (Flurstück 72/24 der Flur 43, Gemarkung Westerstede) bemaß 3.765m², das neue Erbbaugrundstück wird ca. 10% kleiner ausfallen können. Der Erbbauzins lag bislang bei 5,00 € pro Jahr.

In der Anlage 2 sind das bisherige Erbbaugrundstück (gelbe Linie) sowie das neu festzulegende Erbbaugrundstück (blaue Linie) dargestellt.

 

Der Hallenneubau wird nach Aussagen des WTV vornehmlich aus den zur Verfügung stehenden Versicherungsleistungen finanziert. Für die bauliche Verbindung zwischen Hallenneubau und bestehenden Clubgebäude sowie für die folgende Sanierung des Clubgebäudes sind wahrscheinlich jedoch Fremdmittel heranzuziehen. Deren Sicherung sowie die Akquise von Fördermittel verlangt regelmäßig nach einer Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages von mindestens 20 Jahren, weshalb hier eine neue Laufzeit des Erbbaurechts über 25 Jahre vorgeschlagen wird.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt

 

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Anlage/n:

Anlage 1 – Pläne Neubau

Anlage 2 – Lageplan Erbbaurechte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Pläne Neubau (1692 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Lageplan Erbaurechte (173 KB)