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Auszug - Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes - Ecke im Bereich Kuhlenstraße/An der Hössen  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 14
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
21/1150 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes - Ecke im Bereich Kuhlenstraße/An der Hössen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/1150 und bittet Herrn Leffers um nähere Ausführungen.

Herr Leffers stellt anhand eines Lageplans die beabsichtigte Umnutzung des ehemaligen Firmenstandorts eines Tiefbauunternehmens im Eckbereich der Kuhlenstraße/An der Hössen vor. Bereits seit dem Jahre 2008 wurde in einem städtebaulichen Entwicklungsprozess die Strategie verfolgt, an dem Standort gesundheitsnahe Dienstleistungen zu etablieren. Nunmehr ergebe sich die Möglichkeit, das Grundstück dieser Nutzung zuzuführen. Konkret sei eine Augenarztklinik sowie ausgerichtet zur Kuhlenstraße eine Wohnbebauung geplant. Über das jeweilige Maß der baulichen Nutzung sei weiter zu diskutieren. In der versandten Konzeptskizze sei die Augenarztklinik als 4-geschossiges Gebäude mit einem Staffelgeschoss vorgesehen. Das nebenstehende Pflegezentrum sei 3-geschossig ohne Staffelgeschoss errichtet worden.

In der anschließenden Diskussion wird festgestellt, dass die Etablierung einer Augenarztklinik eine große Chance für Westerstede eröffne und dem Investor durch die Beschlussfassung ein positives Zeichen gegeben werde könne. Bezüglich der Geschossigkeiten wird ein Ortstermin vor der nächsten Sitzung des Bauausschusses vereinbart, um die optische Wirkung des Gebäudes abzuschätzen.  


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Der Bebauungsplan Nr. 127 Kuhlenstraße/An der Hössen - mit örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 131. Berichtigung angepasst.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig