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Auszug - Grundsatzbeschluss über die Geldanlagen der Stadt Westerstede  

 
 
Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
21/1147 Grundsatzbeschluss über die Geldanlagen der Stadt Westerstede
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Siems, Uwe
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Welter erteilt, bezugnehmend auf die Beschlussvorlage 21/1147, Frau Dierßen das Wort.

Frau Dierßen berichtet über die Problematik bezüglich der aktuell begrenzten Guthaben bei den verschiedenen Banken, ohne dass ein Verwahrgeldllig werde.

Als Beispiel führt sie hier die Landessparkasse zu Oldenburg an. Bei Überschreitung dieses Betrages sei ein Verwahrgeldllig. Beim Hauskonto der Stadt Westerstede beträgt dieses derzeit 0,50 % p. a. ab einem Guthaben in Höhe von 1,5 Mio Euro. Um auch kurzfristig anfallende höhere Rechnungen oder Steuererstattungen zahlen zu können, biete der Betrag von 1,5 Mio. Euro jedoch wenig Spielraum.

Weiter führt Frau Dierßen aus, dass Geldanlagen nur bei Instituten mit Sicherungseinrichtungen des Bundesverbandes der Deutschen Volksbank und Raiffeisenbank (BVR) und des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) in Frage kommen würden, um die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten. Bei diesen Instituten ist eine Anlage mit einem positiven Zinssatz jedoch nur bei einer Anlagezeit von mehreren Jahren möglich. Eine Einlage bei Privatbanken sei aufgrund der fehlenden Einlagesicherung nicht in Betracht zu ziehen. Hier sei es jedoch deutlich einfacher einen positiven Zinssatz auf Einlagen zu erhalten.

Um die Handlungsfähigkeit der Stadt Westerstede zu sichern, sollten kurzfristige Gelder zu einem Negativzinssatz, gesichert, angelegt werden dürfen. So könne die Zinsbelastung gegenüber dem Negativzinssatz auf dem laufenden Hauskonto verringert werden. Sollte dennoch kurzfristig Geld benötigt werden, sei die Aufnahme von Liquiditätskrediten derzeit ebenfalls zu einem negativen Zinssatz möglich, sodass hierdurch keine Kosten entstünden Essentiell und unabdingbar sei es bei der Anlage von Geldern, dass die Sicherheit vor der Rentabilität stehe.

Eine Geldanlage über mehrere Jahre sei derzeit nicht möglich, da in kommenden Jahren mit erheblichen Geldabflüssen, beispielweise für das Projekt Oberschule, zu rechnen sei.
 


Beschlussvorschlag an den Rat:

Die Stadtkasse Westerstede wird ermächtigt, nicht benötigte liquide Mittel auch kurzfristig mit einer negativen Verzinsung anzulegen. Die Geldanlagen sind dabei sicher anzulegen. Es gilt somit der Grundsatz des geringen Risikos vor Rentabilität.
 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig