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Auszug - Bebauungsplan Nr. 127 - Kuhlenstraße/An der Hössen (Augenklinik) mit örtlichen Bauvorschriften - Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
21/1150-01 Bebauungsplan Nr. 127 - Kuhlenstraße/An der Hössen (Augenklinik) mit örtlichen Bauvorschriften - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/1150
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage 21/1150-01 und bittet Herrn Weinert um weitere Ausführungen.

Herr Weinert stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Kuhlenstraße / An derssen" vor, mit dem die planungsrechtlichen Voraussetzungenr den Bau einer Augenklinik geschaffen werden sollen. Er erläutert zunächst anhand eines Luftbildes die baurechtliche Ausgangslage und geht anschließend auf die Planungsrahmenbedingungen und das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung ein. Geplant sei für den inneren Bereich eine viergeschossige und, in Anlehnung an die Inhalte aus den Gestaltungstagungen, im Bereich der Kuhlenstraße eine zwei- bis dreigeschossige Bauweiser eine Wohnbebauung. Durch örtliche Bauvorschriften soll die Gestaltung der Baukörper, insbesondere durch Vorgaben der Dachgestaltung, für den Wohnbaubereich gesteuert werden. Die randlichen Fuß- und Radwege sollen perspektivisch verbreitert und die Bushaltestelle aufgewertet werden. Die Nutzung der Augenklinik werde durch einen nutzungsbezogenen Einzelhandel im Erdgeschoss ergänzt.

Ratsherr Rust regt die Harmonisierung mit dem Bebauungsplan Nr. 112 An der Hössen , Pflegezentrum Hansa, an. Hier sei die Detailbetrachtung des Verlaufs des Fuß- und Radweges sowie eine abgestimmte Höhenentwicklung der baulichen Anlagen wichtig. Seines Erachtens sei eine viergeschossige Bauweise für die Augenklinik bzw. eine dreigeschossige Bauweise für den Bereich zur ‚Kuhlenstraße nicht vertretbar. Hier sollte jeweils ein Geschoss weniger eingeplant werden. Auch sollte der nutzungsbezogene Einzelhandel überdacht werden, um den zentralörtlichen Geschäftsbereich zu schützen.  

Ratsherr Töpfel stimmt dem zu und hinterfragt die Gestaltung des Gebäudes auf der dem Schwimmbad zugeordneten Seite. Hier sei insbesondere der neue Strand-Bereich des Schwimmbades hervorzuheben. Hierzu macht ein Zuhörer, Augenarzt Herr Dr. Knecht, die Bemerkung, dass die Rückseite des Gebäudes mit einer Klinker- und Glasfassade gestaltet werde.

Herr Weinert erklärt, dass der Grünzug und die von Bebauung freizuhaltende Fläche entlang des Wasserzuges mit den Festsetzungen des genannten Bebauungsplanes bereits harmonisiert worden sei. Die he der Augenklinik sei mit 16,00m gegenüber der Objektplanung bereits reduziert, damit ein Staffelgeschoss baulich nicht möglich sei und somit der optische Eindruck bereits eingefangen wurde. Hierüber könne jedoch noch weiter diskutiert werden.

Herr Hinrichs ergänzt, dass sich die Verwaltung bei dem neuen Bebauungsplan eine Senkrechtaufstellung der Parkplätze entlang der Straßen nicht vorstellen könne; vielmehr werde der Fokus daraufgelegt, die Nebenanlage entlang der Straßenverkehrsflächen auszubauen. Dieses Detail werde noch ausgearbeitet.

Ratsherr Kroon stellt fest, dass die Umsetzung des Planvorhabens für die Gesundheitsstadt im Grünen ein Zugewinn sei und durchaus befürwortet werden könne. Zu der Gebäudehöhe führt er aus, dass eine viergeschossige Bauweise mit den vorgeschlagenen 16,00m ausreichend sei und die Bebauung an der ‚Kuhlenstraße dahin abgestuft geplant werden sollte.

Die Ratsherrn Cording, Gerstenkorn und Hooymann sprechen sich jeweils für eine viergeschossige Bauweise ohne Staffelgeschoss aus. Ratsherr Hooymann ergänzt, dass Photovoltaikanlagen auf dem Dach zulässig sein sollten und die Begrünung des Geländes eher qualitativ anstatt quantitativ vorgenommen werden sollte.

Herr Leffers fasst die sich aus der Diskussion ergebene abgestufte Höhen- und Geschossigkeitsausweisungen zusammen: An der Straße ‚Kuhlenstraße werde eine zweigeschossige Bauweise mit einem geneigten Dach, im zentralen Planbereich werde eine viergeschossige Bauweise, 16,00m Gebäudehöhe, ohne Staffelgeschoss und im Bereich zum Pflegezentrum und zur Bäke eine dreigeschossige Bauweise ohne Staffelgeschoss festgesetzt. Der entsprechende Plan werde zur Sitzung des Verwaltungsausschusses vorbereitet.
 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Die Unterlagen werden auch auf der Internetseite der Stadt Westerstede bereitgestellt.
 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 wst_bbp127_25_04_2022 (2509 KB)      
Anlage 2 2 BPlan nach Bauausschuss (4063 KB)