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Auszug - Ablösung von Einstellplätzen - Bericht  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
17/0123 Ablösung von Einstellplätzen - Bericht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende leitet zur Informationsvorlage Nr. 17/0123 über und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erklärungen.

Herr Hinrichs erläutert, dass die Richtzahl zur Schaffung von Einstellplätzen verwaltungsseitig auf 1,5 Plätze je Wohnung in Mehrfamilienhäusern angehoben werde. Westerstede sei, bis auf Apen, die letzte Gemeinde im Ammerland, die einen niedrigeren Satz fordere. In den vergangenen Jahren würden die öffentlichen Straßen zunehmend als Parkraum in Anspruch genommen, was häufig Anlass zu Beschwerden gebe.
Weiterhin erläutert Herr Hinrichs, dass die Satzung zur Ablösung von notwenigen Einstellplätzen zuletzt im Jahre 1992 angepasst wurde. Aufgrund gestiegener Grundstückspreise sollte nunmehr der jeweilige Bodenrichtwert des betreffenden Grundstücks als Berechnungsbasis genommen werden. Bisher sei lediglich bei gewerblichen Bauten abgelöst worden; eine Ausnahme hiervon bei atypischen Mehrwohnungshäusern sollte überdacht werden.

Ratsherr Rust merkt an, dass die Erhöhung der Richtzahl sich negativ auf die Anzahl der neubeantragten Wohnungen auswirke. Anstatt der pauschalen Richtzahl, schlägt er vor, die Richtzahl entsprechend der jeweiligen Wohnungsgröße zu bemessen.

Die Ratsherren Kroon, Drieling und Rowold sprechen sich für eine Anhebung der Richtzahlen aus und hinterfragen die Verwendung der Einnahmen aus der Stellplatzablösung.  Weiterhin werde angeregt, die Gelder für mobilitätsverbessernde Maßnahmen einzusetzen.

Herr Leffers antwortet darauf, dass die Einnahmen im Schnitt bei etwa 10.000 Euro pro Jahr lägen, die in einzelne Maßnahmen, wie etwa Parkplatzerweiterungen, investiert würden.

Nach Ansicht von Frau Leibe, sollte auch die Breite der öffentlichen Straßen bei künftigen Planungen näher betrachtet werden.

Herr Leffers entgegnet, dass die Straßen entsprechend der erwarteten Verkehre ausgebaut würden und diese nicht primär als öffentlicher Parkraum gedacht seien.

Sodann nehmen die Ausschussmitglieder die Erhöhung der Richtzahl auf 1,5 Einstellplätze je Wohnung in Mehrfamilienhäusern zur Kenntnis und bitten die Verwaltung den Entwurf über die Satzung der Ablösung notwendiger Einstellplätze, wie vorgeschlagen zu überarbeiten.