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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/1163-02 und erläutert für die anwesenden Gäste den Hintergrund der flächigen Überplanung bestehender Bebauungspläne im Stadtgebiet. Anschließend bittet er Frau Segger vom Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner um nähere Erläuterungen der Vorlage.
Frau Segger stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „W 8“ vor, der sich südlich der Innenstadt im Bereich der Wilhelm-Geiler-Straße im Osten, der Ammerlandallee im Süden, der Gartenstraße im Westen und der Straße ‚An der Krömerei‘ im Norden erstreckt. Anlass und Ziel sei die Regelung zu überbaubaren Grundstücksflächen, die Harmonisierung der Geschossigkeiten, Regelung zu Gebäudehöhen sowie die Bestimmung von örtlichen Bauvorschriften. Frau Segger erklärt weiter, dass im durchgeführten vorgezogenen informellen Verfahren zwei Stellungnahmen eingegangen seien, in denen unter anderem auf die Funktion des Lärmschutzwalls sowie die angespannte Parksituation in den angrenzenden Straßen unweit des Gymnasiums hingewiesen wurde. Ein entsprechendes Gutachten werde nach Rücksprache mit dem Landkreis als untere Immissionsschutzbehörde im Rahmen der weiteren Planungen erstellt. Zur Parksituation führt Frau Segger aus, dass der angemerkte Bereich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liege, die Verwaltung jedoch zusammen mit dem Landkreis Ammerland entsprechende Parkflächen markiert habe und nunmehr durch das Ordnungsamt die Einhaltung der Verkehrsregeln dort kontrolliere. Herr Hinrichs berichtet, dass diverse Gespräche mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr zum Kreuzungspunkt Ammerlandallee /Wilhelm-Geiler-Straße stattgefunden hätten, sodass die Ergebnisse der ersten Planungen im Bebauungsplan übernommen worden seien. Insbesondere die Herstellung einer Rechtsabbiegespur von der Wilhelm-Geiler-Straße aus kommend sowie der Bau einer Nebenanlage in dem Bereich werde durch den Bebauungsplan vorbereitet. Im Verfahren würde dieser Punkt weiter detailliert.
. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Weiterhin werden die Unterlagen für den genannten Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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