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Vorlage - 19/0564-03  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 70A 1. Änderung - Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter -Verfahrensbeschluss - Abwägung - Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
19/0564
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Bauausschuss
13.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
18.05.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Den Verfahrensvorschlägen und dem beschränkten erneuten Beteiligungsverfahren wird zugestimmt.

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 70A 1. Änderung – Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter – im Verfahren nach § 13a -  aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 128. Berichtigung angepasst.

 

 

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Sachverhalt:

Für den oben genannten Bebauungsplan wurde die öffentliche Auslegung vom 14.12.2020 bis einschließlich 18.01.2021 durchgeführt. Die Unterlagen konnten während des Zeitraumes in den Räumlichkeiten des Bauamtes, trotz allgemeiner Schließung des Rathauses ab dem 16.12.2020 aufgrund der Corona-Pandemie, eingesehen werden. Hierüber wurde durch Aushang an den Eingängen zum Bauamt besonders hingewiesen und um individuelle telefonische Anmeldung gebeten. Darüber hinaus konnten die Unterlagen auch über das Internet eingesehen werden. Damit war die Zugänglichkeit zu den Planunterlagen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gegeben.

 

Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden. Den Behörden wurde eine Frist bis zum 18.01.2021 eingeräumt.

Es ist eine private Stellungnahme des OBV Hüllstede eingegangen. Für den Verein sei eine Rotfurtmarkierung oder eine andere sinnvolle Sicherheitseinrichtung für die Radfahrer an der Langebrügger Straße im Bereich der Ausfahrten sehr wichtig. Weiterhin wurde vorgeschlagen, Parkplätze für „PKW mit Anhänger“ auszuweisen.
Die erste Anregung wurde bereits im ersten Verfahrensschritt mit dem Landkreis Ammerland erörtert. Von dort wurde kein Erfordernis zur gesonderten Markierung gesehen, da keine besondere Gefahrenlage festgestellt wurde. Es wurde jedoch ergänzend vom Landkreis vorgeschlagen, die Sichtdreiecke freizuhalten, die Höhe der Hecken zu begrenzen und an den Ausfahrten das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ sowie das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer kreuzen von links und rechts“ aufzustellen. Im Bebauungsplanentwurf wurde dementsprechend die Höhe der Hecke durch eine Festsetzung begrenzt und vorgeschrieben die Sichtdreiecke freizuhalten. Die Anbringung der Verkehrszeichen ist nicht Bestandteil einer Bauleitplanung und wird außerhalb des Verfahrens mit dem Landkreis zu gegebener Zeit weiter besprochen. In diesem Zuge wird die Verwaltung die Anregung der Rotfurtmarkierung dem Landkreis erneut thematisieren. Die Anregung hinsichtlich der Stellplätze wird die Verwaltung an den Vorhabenträger weiterleiten. Nach erster Auskunft ist diese Art der Stellplätze bereits eingeplant.  

Über die eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro HW Planung, Zetel, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen ausgearbeitet, siehe Anlage 1.

Die Festsetzung der zulässigen innenstadtrelevanten Sortimente wurde aufgrund der Eingabe der IHK um das Sortiment „Geschenkartikel“ reduziert. Diese Änderung würde grundsätzlich eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfordern. Die Grundzüge der Planung sind jedoch nicht betroffen, da lediglich ein innenstadtrelevantes Sortiment herausgenommen und damit der Zulässigkeitskatalog geringfügig modifiziert wird ohne das Kernsortiment oder die Verkaufsflächen an sich zu verändern. Eine Betroffenheit eines Dritten wird hierdurch nicht ausgelöst, sondern liegt lediglich bei dem Vorhabenträger. In Anbetracht dessen hat die Verwaltung ein beschränktes Beteiligungsverfahren durchgeführt, bei dem der Vorhabenträger der Änderung bereits zugestimmt hat, siehe Anlage 2.

Der Rat wird gebeten, der Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs sowie dem beschränkten Beteiligungsverfahren zuzustimmen.

 

Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Satzungsbeschluss zum Abschluss zu bringen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 128. Berichtigung angepasst.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2021

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

-1.200

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

-1.200

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

Der Vorhabenträger übernimmt die direkten Planungskosten. Es fallen lediglich Verfahrenskosten (Kosten für die Veröffentlichungen in der Nordwest-Zeitung und Amtsblatt) an.

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

51120.427100

 

 

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Anlage/n:

- Anlage 1:Tabelle mit Verfahrens – und Abwägungsvorschlägen

- Anlage 2: Zustimmung Vorhabenträger

 

Ergänzung 18.05.2021:

- Anlage 3: Planzeichnung Bebauungsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 1. Änd. BP 70 a Abwägungsvorschläge TÖB Stand 22.01.2021 (2) (467 KB)      
Anlage 1 2 Zustimmung Änderung 22.01.2021 (404 KB)      
Anlage 3 3 B-Plan 70a 1 SATZUNGSBESCHLUSS (4759 KB)      
Stammbaum:
19/0564   Bebauungsplan Nr. 70A 1. Änderung - Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter - Aufstellungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
19/0564-01   Bebauungsplan Nr. 70A 1. Änderung - Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
19/0564-02   Bebauungsplan Nr. 70A 1. Änderung - Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter - Abwägung - Auslegungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
19/0564-03   Bebauungsplan Nr. 70A 1. Änderung - Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter -Verfahrensbeschluss - Abwägung - Satzungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage