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Vorlage - 21/0961  

 
 
Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes - Bebauungsplan Nr. 14b 9. Änderung - Westerstede Ortskern, Ammerlandklinik Büro- und Verwaltungsgebäude
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
09.02.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (Sitzung ist abgesagt)      
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Nr. 14b 9. Änderung – Westerstede Ortskern, Ammerlandklinik Büro- und Verwaltungsgebäude - wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt.

 

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Sachverhalt:

Mit anliegendem Schreiben beantragt der Landkreis Ammerland – Eigenbetrieb Immobilienbetreuung – die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14b für den Teilbereich des ehemaligen Schwesternwohnheimes.

Auf dem Gelände der Ammerland-Klinik solle ein Neubau für ein Büro- und Verwaltungsgebäudes entstehen, um künftig das Gesundheitsamt und voraussichtlich weitere Büroflächen unterbringen zu können. Angestrebt wird laut Antrag eine viergeschossige Bauweise ohne Staffelgeschoss mit einer Höhenbegrenzung auf 16,00m.

Die Mitglieder des Ausschusses wurden bereits Mitte des Jahres 2020 bei einer Ortsbesichtigung der Ammerlandklinik von Herrn Kappelmann über die grundsätzliche Entwicklung des Quartiers in Kenntnis gesetzt.

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 14b 2. Änderung setzt in dem beantragten Änderungsbereich eine dreigeschossige abweichende Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,5 und einer Geschossflächenzahl von 1,5 fest. Eine maximale Gebäudehöhe wurde nicht festgesetzt.

Die beantragte viergeschossige Bauweise erfordert eine Änderung des Bebauungsplanes. Aufgrund der Tatsache, dass der viergeschossige Neubau explizit ohne Staffelgeschoss geplant ist, liegt die Höhenentwicklung im Bereich einer dreigeschossigen Bauweise mit dem bauordnungsrechtlich zulässigen Staffelgeschoss (2/3 der Fläche des obersten Vollgeschosses). Der Unterschied besteht insofern hier in der Ausnutzung der Fläche im obersten Geschoss – volle Ausnutzung anstatt 2/3 Ausnutzung. Um das Quartier der Ammerlandklinik flächensparend auszunutzen und unbebaute Bereiche für weitere Entwicklungen in der Zukunft zu erhalten, ist die Änderung des Bebauungsplanes nachvollziehbar und im Sinne des Baugesetzbuches (Schonung von Grund und Boden) geboten.

 

Nach Auskunft des Landkreises Ammerland wird derzeit lediglich der Aufstellungsbeschluss zur weiteren inhaltlichen Ausgestaltung der Vergabe der Objektplanung benötigt. Der Landkreis Ammerland wird zu gegebener Zeit eine Beteiligung der Nachbarn in die Wege leiten, um die nachbarschaftlichen Interessen zu wahren.

 

So wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 14b für das beantragte Gebiet mit folgenden Grundzügen der Planung zu ändern:

- viergeschossige Bauweise anstatt dreigeschossiger Bauweise

- Geschossflächenzahl von 2,0 anstatt 1,5

- Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe von 16,00m mit Überschreitungsmöglichkeiten für technische Aufbauten und Nutzung von regenerativen Energien.

 

Es wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen, um die Voraussetzungen zur Umsetzung der vorgenannten Planung schaffen. Da es sich hier lediglich um den Aufstellungsbeschluss als Absichtsbekundung der Stadt Westerstede handelt, entfaltet der Beschluss keine finanziellen Auswirkungen.

 

Zur weiteren Information:

Im Übrigen schlägt die Verwaltung außerhalb des Aufstellungsbeschlusses zu gegebener Zeit vor, den rechtkräftigen Bebauungsplan hinsichtlich der Aktualität zu überprüfen, um ein einheitliches abgestimmtes Planungsrecht für den Bereich zu entwickeln. Dies ist auch vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erteilten Befreiungen u. a. für das zweite Parkdeck sinnvoll.

 

Aktualisierung 15.02.2021:

Aufgrund des Ausfalls der Sitzung des Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 09.02.2021 wurde ein Umlaufverfahren zur Beschlussempfehlung des Ausschusses durchgeführt. Mit dem Umlaufverfahren sollte ein Votum des Bauausschusses eingeholt und eine breite Signalwirkung an den Landkreis gegeben werden.

Im Ergebnis wurde dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine Auswirkungen aufgrund des Aufstellungsbeschlusses, siehe Sachverhalt.

 

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Anlage/n:

Antrag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag (798 KB)