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Vorlage - 21/1030  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Stadt Westerstede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bürgerservice und Ordnung Bearbeiter/-in: Krieger, Jörn
Beratungsfolge:
Feuerwehrausschuss Vorberatung
31.05.2021 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Sicherheit und Ordnung (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Feuerwehrbedarfsplan in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und unter Hinzunahme eines Fachbüros für einzelne Inhalte des Feuerwehrbedarfsplanes fortzuschreiben.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Westerstede hat in seiner Sitzung vom 09.12.2014 den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Westerstede beschlossen. In diesem wurde eine Fortschreibung nach rund 5 Jahren verankert.

 

Aufgrund der sich rasant entwickelnden Anforderungen in den letzten Jahren in den Bereichen Einsatzstellenhygiene, Schwarz-Weiß-Trennung und auch der Arbeitssicherheit wurden diese aktuellen Entwicklungen abgewartet, um sie in der Fortschreibung näher zu betrachten. Daneben bildet die Überprüfung des Antrages der Westersteder Ortsfeuerwehr auf die Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges (Vorlage Nr. 17/0253) aber auch die Überprüfung der einzelnen Feuerwehrgerätehäuser auf deren Eignung einen speziellen Inhalt. Auch die Gefahrenanalyse und die Löschwasserversorgung, gerade im Blick auf den ländlichen Raum und die vom OOWV anvisierte Durchmesserverkleinerung des Frischwassernetzes, soll noch genauer betrachtet werden.

 

Als sehr großen Vorteil des Feuerwehrbedarfsplanes hat sich die langfristige Fahrzeugplanung herauskristallisiert. Durch die langfristige Planung und die Einplanung der Mittel im Haushalt hat sich in diesem Bereich eine kontinuierliche Beschaffung entwickelt, die auch im Investitionsprogramm des Haushalts bzw. in der Finanzplanung gut und planungssicher abgebildet werden kann.

 

Innerhalb der Feuerwehren hat sich bereits eine Arbeitsgruppe gebildet, die der Verwaltung unterstützend vor- und zuarbeitet. An die einzelnen Ortsfeuerwehren wurde der Auftrag gegeben, Gefahrenschwerpunkte in ihren Löschgebieten aufzuzeigen.

 

Der bisherige Feuerwehrbedarfsplan wurde durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Feuerwehren in Eigenregie erstellt. Da in den letzten Jahren immer mehr Kommunen einen Feuerwehrbedarfsplan erstellt haben und hierfür sogar seitens der Landesregierung eine Pflicht im NBrandSchG verankert werden soll, sind mittlerweile viele Planungsbüros hierauf spezialisiert. Daher käme auch eine Fremdvergabe in Betracht, wobei die Zuarbeit seitens der Feuerwehren gleichbleibt und die Zuarbeit seitens der Verwaltung in Teilen ebenfalls notwendig wird. Eine Komplettvergabe müsste zudem öffentlich ausgeschrieben werden. Hierbei sind von Kosten in Höhe von rund 22.000,00 – 25.000,00 auszugehen.

 

Nach Rücksprache mit einem Anbieter besteht auch die Möglichkeit, lediglich einzelne Punkte der Fertigung zu vergeben. Daher bestehen insgesamt drei Möglichkeiten, die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes zu realisieren: die komplette Vergabe an ein externes Büro, die vollständige Umsetzung mit eigenem Personal im zuständigen Fachamt oder die Umsetzung in Eigenregie unter Hinzunahme eines Fachbüros für einzelne spezielle Themenfelder (z.B. Bedarfsprüfung Drehleiter).

 

Es wurden mit den umliegenden Kommunen gesprochen, wie deren Erfahrungen in der Fremdvergabe war und ein Meinungsbild seitens der Feuerwehr eingeholt. Auf Grund dieser Gespräche und den eigenen guten Erfahrungen der Eigenfertigung schlägt die Verwaltung vor, die Fortschreibung eigenständig durchzuführen. Neben dem Punkt der Drehleiter, dieser sollte laut Beschluss vom 24.10.2017 (Vorlagennummer: 17/0253) durch einen externen Berater geprüft werden, könnte auch der Punkt der Einsatzstellenhygiene aufgrund der Arbeitssicherheit extern vorbereitet werden. Im Gespräch mit dem Fachbüro stellte sich zudem heraus, dass ein externes Fachbüro die Datengrundlagen der Großleitstelle einfacher abrufen und durch die vorhandenen Programme anschaulicher auswerten kann. Ob und inwieweit eigenständig auf diese Daten zurückgegriffen werden kann, muss jedoch noch geklärt werden.

 

Die Vorabanfrage ergab, dass die Expertise zur Notwendigkeit eines Hubrettungsfahrzeuges rund 2.500,00 € kosten wird. Da seitens der Feuerwehr insbesondere der Wunsch besteht, deren Einsatzstrategie bzgl. der Schwarz-Weiß-Trennung ebenfalls extern zu beleuchten, wurden 5.000,00 € an Gesamtkosten eingeplant. Die Kosten können aus dem allgemeinen Budget bestritten werden. Aufgrund der ständig wachsenden Anforderungen im Arbeitsschutz schließt sich die Verwaltung hier der Meinung der Feuerwehr an. Gerade in diesem Bereich fährt jede Kommune eine eigene Strategie. Wie im letzten Ausschuss dargestellt, wird gerade bei Großschadenslagen (Vorlagennummer: 20/0886) die Einsatzstellenhygiene in einem anderen Maßstab gefordert.

 

Für die Realisierung des Feuerwehrbedarfsplans würde dann das zuständige Fachamt personell mit einer an das Projekt gekoppelten zeitlichen Befristung aufgestockt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Neben den Personalkosten, deren zeitlicher Umfang noch nicht final abgegrenzt werden kann, ist mit den nachfolgenden finanziellen Auswirkungen zu rechnen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2021

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

- 5.000,00 €

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

- 5.000,00 €

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

./.

Produkt:

12610

 

 

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Anlage/n:

Angebot Erstellung einer Expertise: Notwendigkeit eines Hubrettungsfahrzeuges