Bürgerinformationssystem

Vorlage - 21/1048  

 
 
Betreff: Unterhaltung/Sanierung Gemeinschaftseinrichtungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Buhr, Stephanie
Beratungsfolge:
Kulturausschusses
15.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die zukünftige Vorgehensweise wird entsprechend der Beschlussvorschläge des Arbeitskreises Gemeinschaftseinrichtungen beschlossen..

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In ihrem Leitbild sieht sich die Stadt Westerstede ihrer Tradition als ammerländische Flächengemeinde verpflichtet. Damit gehören die Menschen unserer Dörfer unverzichtbar zum Gemeinwesen, sie werden in ihrer Vielfalt und Eigenständigkeit geschätzt und gefördert. Damit dies gelingen kann, eröffnen wir den Dörfern Möglichkeiten der Weiterentwicklung. Vorrangig soll die Eigeninitative der Dörfer gestärkt und deren Eigenständigkeit und Unabhängigkeit gefördert werden. Dabei schätzt die Stadt Westerstede das ehrenamtliche Engagement, weil es die direkte Einbindung der Bürgerinnen und Bürger darstellt und gleichzeitig die Übernahme von Verantwortung beinhaltet. Deshalb gilt in vielen Aufgabenbereichen der Stadt das „Subsidiaritätsprinzip“: Dort, wo Ehrenamt ist, hält sich die Stadt zurück.

Um die Dörfer gerecht und transparent unterstützen zu können, hat sich der Ausschuss für Kunst und Kultur dafür ausgesprochen, einen Arbeitskreis zu gründen, um Fördermöglichkeiten für die Gemeinschaftseinrichtungen auszuloten. Die anfänglich priorisierte Richtlinie ist dabei letztendlich aus Gründen der Verfahrensvereinfachung für die Dörfer nicht weiterverfolgt worden, sondern man hat sich in der letzten Arbeitskreissitzung am 15.02.2021 auf eine einheitliche Vorgehensweise bei der Unterhaltung und Sanierung von Gemeinschaftseinrichtungen geeinigt. Der Antrag der CDU/FDP/Rowold-Gruppe vom 18.01.2021 zur finanziellen Unterstützung der Nutzervereine bei der Unterhaltung ist in die Diskussion eingeflossen. Festgelegt wurde als Ergebnis die anliegende Aufgaben- und Kostenverteilung (Anlage 3). Das Protokoll der letzten Arbeitskreissitzung ist in der Anlage (Anlage 1) beigefügt.

 

Der Arbeitskreis schlägt vor, die Nutzungsverträge zwischen der Stadt als Eigentümerin und den Nutzervereinen zukünftig entsprechend des anliegenden Musters (Anlage 2) abzuschließen bzw. bestehende Nutzungsverträge entsprechend anzupassen.

Weiterhin wurde vorgeschlagen, die Übernahme der Kosten aus der anliegenden Aufstellung (Anlage 3), die sich aus den Vertragsbestimmungen des Musternutzungsvertrages (Anlage 2) ergibt, als Grundsatzbeschluss mit gleichzeitiger Bereitstellung eines jährlichen Budgets dafür im Unterhaltungshaushalt festzulegen.

.

Mit den Vertretern der Dörfer wird voraussichtlich am 08.06.2021 eine virtuelle Versammlung durchgeführt werden, um die bisherigen Planungen vorzustellen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Die jährlichen von der Stadt zu tragenden Aufwendungen für die sicherheitsrelevanten Wartungen sowie Wartung von Kleinkläranlagen und Heizungen wurden im Mittel auf rd. 950,00 € netto pro Gemeinschaftseinrichtung beziffert. In Summe sind daher Aufwendungen für Wartung und Unterhaltung gebäudetechnischer Anlagen in Höhe von 15.800,00 € für die Zukunft jährlich einzuplanen.

 

Die wesentlichen Maßnahmen der Bauunterhaltung sollen von der Stadt getragen werden, wobei pro Gewerk ein Pauschalbetrag in Höhe von 1.000,00 Euro vom Nutzerverein zu tragen bzw. zu erstatten ist. Aktuell ist kaum vorhersehbar, in welcher Anzahl und in welchem Ausmaß hier Maßnahmen der Bauunterhaltung anfallen werden bzw. beantragt werden. Bei insgesamt 14 Gemeinschaftseinrichtungen ist jedoch davon auszugehen, dass pro Jahr im Durchschnitt zwei Maßnahmen umzusetzen sind. In Anbetracht der derzeit schwierigen Bezifferung der finanziellen Auswirkungen wird vorgeschlagen, die Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Nutzern von der Gebäudebewirtschaftung ermitteln zu lassen und entsprechend in den jährlichen Haushaltsplanungen zum Budget 325 aufzunehmen.

 

Die Übernahme der Aufgaben durch die Stadtverwaltung führt zu einer Mehrbelastung im Bereich der Gebäudebewirtschaftung, finanziell wie auch personell.

 

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2021

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

-?

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

-15.800,00

Zuwendungen

 

 

Wesentl. Bauunterhaltung

-?

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Erstattung Nutzer

+?

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

-15.800,00 -?

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

57340.421150

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Protokoll der 4.Arbeitskreissitzung Gemeinschaftseinrichtungen (Anlage 1)

Musternutzungsvertrag (Anlage 2)

Aufstellung Kosten Gemeinschaftseinrichtungen (Anlage 3)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokoll 4. AK Sitzung 211502 (10 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - DGH-MusterNV (13 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - DGH-Stadt-Aufstellung Umfang Arbeiten (13 KB)      
Anlage 4 4 CDU FDP ROWOLD Antrag - städt. Gemeinschaftseinrichtungen (57 KB)