Bürgerinformationssystem

Vorlage - 21/0981-01  

 
 
Betreff: 129. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 125 - Wohnen und Gewerbe Kleinburgforder Straße - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/0981
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Anhörung
06.09.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 125 Wohnen und Gewerbe Kleinburgforder Straße wurde im April diesen Jahres gefasst; es wird auf die Vorlage Nr. 21/0981 sowie auf die entsprechende Protokollierung verwiesen.

 

In der Zwischenzeit hat das Planungsbüro NWP die Vorentwürfe der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes erstellt und wird diese in der Ausschusssitzung vorstellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Geltungsbereiche der Planungen nicht identisch sind. Hintergrund ist, dass der Bebauungsplan nur den Bereich erfasst, wo sich die Planung schon weiter konkretisiert hat. Die anderen Flächen, die nur im Flächennutzungsplan dargestellt werden, unterliegen bis auf weiteres den einschlägigen Regelungen §§ 34/35 BauGB, um keine stringente Festsetzungen treffen zu müssen, die die dörflichen Strukturen zu stark überformen würden.   

 

In der Sitzung sollte darüber diskutiert werden, ob örtliche Bauvorschriften, zusätzlich zu der Steuerung der Gestaltung über Trauf- und Firsthöhen, zumindest für den Bereich des Wohnens, festgelegt werden sollen.

 

Es wird gebeten, das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch einzuleiten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2021

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

- 10.000

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

- 10.000

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

51120.427100

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

Stammbaum:
21/0981   129. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 124 - Wohnen und Gewerbe Kleinburgforder Straße - Aufstellungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
21/0981-01   129. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 125 - Wohnen und Gewerbe Kleinburgforder Straße - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
21/0981-03   129. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 125 - Wohnen und Gewerbe Kleinburgforder Straße mit örtlichen Bauvorschriften - Sachstandsbericht   Bauamt   Beschlussvorlage
21/0981-04   129. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 125 - Wohnen und Gewerbe Kleinburgforder Straße, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung- Auslegungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
21/0981-05   129. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 125 - Wohnen und Gewerbe Kleinburgforder Straße, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Feststellung- und Satzungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage