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Vorlage - 21/1077  

 
 
Betreff: Durchführung des Herbstmarktes 2021; Übernahme der Gebühren der Schausteller
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/1004
Federführend:Amt für Bürgerservice und Ordnung Bearbeiter/-in: Rickels, Deike
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss Vorberatung
20.09.2021 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Pläne für den Herbstmarkt 2021 werden in vorgestellter Form weiter verfolgt. Auf die Erhebung von Standgebühren wird verzichtet. Die Strom- und Wassergebühren werden übernommen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Seit der Absage des Herbstmarktes 2020 bzw. der geplanten Alternative "Herbstwochenende" sind viele verschiedene Regularien erlassen worden, wie die Stadt Westerstede den Wochenmarkt durchzuführen hat und wie ein Jahrmarkt möglich sein könnte. Seit der letzten großen Novellierung der Coronaverordnung zum 25.08.2021 gibt das Land Niedersachsen konkrete Vorgaben vor, wie eine Großveranstaltung durchzuführen ist. Aber auch bzgl. der Wochenmärkte gab es seit Mai sukzessive Lockerungen. So umfassen die Auflagen, welche den Wochenmarkt betreffen, lediglich noch die Abstandregelungen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss weder von den Händlern noch von den Besuchern getragen werden. Ein Ende der Abstandsvorgabe ist allerdings nicht in Sicht, so dass man den aktuellen auseinandergezogenen Aufbau voraussichtlich erst nächstes Jahr wieder in den Vorherigen umändern kann.

 

Der Frühjahrsmarkt 2021 musste aufgrund des Verbots von Jahrmärkten aus der zu der Zeit gültigen Verordnung leider erneut abgesagt werden.

 

Die Planungen für den Herbstmarkt 2021 laufen allerdings aufgrund der Neuausrichtung der Coronaverordnung derzeit im vollen Gange. Es ist weiterhin unwahrscheinlich, den Herbstmarkt in gewohnter Form stattfinden zu lassen. Daher wird derzeit an Alternativprogrammen gearbeitet, welche auf dem jetzigen Stand der Coronaverordnung beruhen. Diese sehen unter anderem die Umzäunung des Geländes vor, so dass der Ein- und Ausgang und somit die Besucherzahlen kontrolliert, die Kontaktdaten erfasst und ggfls. eine 3G-Kontrolle stattfinden kann.

 

Da die jetzige Verordnung nur den Zeitraum bis zum 22.09.2021 umfasst, ist nicht absehbar, welche Vorgaben zum Zeitpunkt des Herbstmarktes gelten werden. Verwaltungsseitig geht man jedoch davon aus, dass eine 3-G-Regelung in jedem Fall eine sinnvolle Lösung darstellt. Am Eingang soll eine Kontaktnachverfolgung durch die Luca-App sowie durch die Abgabe von Kontaktbögen möglich sein. Auf eine Mund-Nasen-Bedeckung wird in diesem Fall auf dem eingezäunten Gelände verzichtet. Ob und inwieweit in Wartezonen und Innenräumen MNS getragen werden muss, wird an die Vorgaben zum Zeitpunkt der Veranstaltung geknüpft. Die Möglichkeit, Abstände zu wahren, soll aber zu jeder Zeit gegeben sein und ggfls. durch ein Einbahnstraßensystem umgesetzt werden. Eine Kontrolle dieser Maßnahmen könnte durch eine externe Security-Firma erfolgen, eigenes Personal steht nicht zur Verfügung. Die hierfür noch zu ermittelnden Kosten können aus den Einsparungen finanziert werden, die durch die Nichtdurchführung des Frühjahrsmarktes erfolgten.

 

Auf dem ausgewiesenen Gelände soll anstelle des sonst aufgestellten Zeltes eine große und mehrere kleine Flächen mit Sitzmöglichkeiten hergerichtet werden, vorrangig durch die Schausteller (s. Anlage). Hier sollen die Besucher die Möglichkeit haben, ihre Speisen einzunehmen. Auch wird derzeit geprüft, in diesem Bereich die Willy-Bühne zu platzieren. Ein noch zu entwerfendes Bühnenprogramm soll zum Verweilen auf dieser Fläche einladen.

Sollte aufgrund geänderter Vorschriften eine Maskenpflicht auf dem Gelände herrschen, dient dieser Platz ebenfalls für die Besucher dazu, die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abzunehmen und ihre Speisen einzunehmen.

 

Erste Gespräche mit Schaustellern haben bereits stattgefunden. Grundsätzlich sind die Meisten von solchen eingezäunten Märkten nicht abgeneigt, jedoch erhofft man sich natürlich, dass bald wieder Normalität auch für die Kirmes eintritt und somit auch wieder der bekannte Aufbau erfolgen kann. Auch wurde oftmals angemerkt, dass die Zulassung von mehreren Gastronomiebetrieben sich als schwierig erweist, da der Bedarf nicht vorhanden ist.

 

Um die Schausteller zu entlasten und die Attraktivität zu steigern, wird der Antrag der Gruppe CDU/FDP/Rowold aufgegriffen, die anfallenden Strom- und Wasserkosten zu übernehmen und keine Standgebühr zu erheben. Dieser Vorschlag wurde bereits in der Frühjahrssitzung des Wirtschaftsausschusses unter TOP 21/1004 diskutiert. Viele Kommunen in Niedersachen, wo solche eingezäunten Märkte stattfinden, erheben ebenfalls keine Standgebühren.

Auf einen Umzug sowie auf ein Festzelt auf dem Gelände wird aufgrund der aktuellen Umstände verzichtet.

 

Auch wenn einige Wochenmarkthändler, vorrangig Nichtlebensmittelhändler, für mehrere Wochen den Wochenmarkt nicht beschicken durften, hat es nach Auskunft der Händler einen Besucherwachstum auf den Wochenmärkten gegeben, sodass verwaltungsseitig die Meinung vertreten wird, die Standgebühren für Wochenmarkthändler nicht zu erlassen. Selbstverständlich müssen die Händler für die Tage, an denen Sie coronabedingt nicht vor Ort waren, nicht zahlen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2017

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Mindereinnahmen

-8.600,00

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

-8.600,00

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

57320.332110

57320.427111

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Beispiel Sitzmöglichkeiten Kirmes in Hooksiel

 

Stammbaum:
21/1004   Antrag der Gruppe CDU, FDP, Rowold: Stärkung der Innenstadt und der zentralörtlichen Geschäftslagen   Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing   Beschlussvorlage
21/1077   Durchführung des Herbstmarktes 2021; Übernahme der Gebühren der Schausteller   Amt für Bürgerservice und Ordnung   Beschlussvorlage