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Vorlage - 22/1206  

 
 
Betreff: Antrag auf Änderung eines Bebauungsplanes - Bebauungsplan Nr. 14K
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
25.04.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag wird derzeit nicht entsprochen. Der Antrag wird zu gegebener Zeit den städtischen Gremien zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.


Sachverhalt:

In der letzten Legislaturperiode wurden vielfach Diskussionen über die bauliche Gestaltung im innerstädtischen Bereich geführt sowie hierzu drei ratsinterne Arbeitstagungen in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro NWP, Oldenburg, durchgeführt. Im Ergebnis wurde eine Arbeitskarte mit Zielaussagen und Musterfestsetzungen einzelner Quartiere entwickelt, auf deren Grundlage die zukünftige Entwicklung basieren soll.

 

Für acht Bereiche wurden bereits Bauleitplanverfahren durch Aufstellungs- und Verfahrensbeschlüsse in die Wege geleitet sowie Veränderungssperren zur Sicherung der Bauleitplanung erlassen; siehe nachstehende Übersichtskarte.

(Übersicht Veränderungssperren)

 

Hierbei wurden sich zunächst auf Bereiche im innenstädtischen Gebiet konzentriert, abgegrenzt durch die Ammerlandallee, Kuhlenstraße, Lange Straße, Norderbäke und Ammerlandallee. In einem vorwiegenden Teil des genannten Gebietes stammen die Bebauungspläne aus den 1980er. Größtenteils wurde eine zweigeschossige Bauweise mit den maximalen Ausnutzungsziffern festgesetzt. Dies entspricht nicht mehr den Vorstellungen der Politik, eine angepasste nachbarschaftsverträgliche Nachverdichtung bei gleichzeitiger Sicherung der Stadtgestaltung.

 

Ein Eigentümer eines Grundstückes an der Breslauer Straße hat nunmehr ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.14K gestellt, siehe Anlage.

Der rechtskräftige Bebauungsplan stammt aus dem Jahre 1979 und setzt ebenfalls, wie oben beschrieben, die maximalen Ausnutzungsziffern bei einer zweigeschossigen Bauweise fest. Für einen Teilbereich wurde keine Geschossigkeit festgesetzt, sondern lediglich eine Grundflächen- und Geschossflächenzahl.

 

 

(Bebauungsplan Nr. 14K)

 

Hintergrund des Antrages ist die Schaffung einer Baumöglichkeit in einem Bereich zu Autobahn, siehe nachfolgende Abbildung. Hier ist beabsichtigt, eine weitere Reihenhausscheibe zu bauen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes lassen dieses Vorhaben derzeit nicht zu. Einer eng gefassten Überschreitung des überbaubaren Grundstücksbereiches wurde im Zuge einer Bauvoranfrage zugestimmt. Dies würde jedoch zur Verwirklichung des Vorhabens nicht ausreichend seien.

 

(Auszug Bebauungsplan Nr. 14K)

 

Seitens der Verwaltung wird in dem Quartier derzeit kein dringender „Handlungsdruck“ gesehen, da unter anderem sämtliche Grundstücke bebaut sind und die vorhandene Bebauung bei Ersatzbauten kaum Alternativen bietet (Reihenhäuser). Weiterhin sollte sich derzeit auf die Überarbeitung der bereits in der Einleitung genannten innerstädtischen Bereiche konzentriert werden; danach kann weiter in der Peripherie gegangen werden. Zu gegebener Zeit kann der Antrag zusammen mit dem untenstehenden Gebiet in einem neuen großflächigen Bebauungsplan betrachtet werden. In diesem neuen Gebiet müsse dann, so wie in den übrigen Gebieten auch, die Entwässerungssituation neu betrachtet werden, was derzeit aufgrund der Auslastung der Planungsbüros jedoch einen längeren Vorlauf benötigt.  

 

So wird vorgeschlagen, dem Antrag derzeit nicht zu entsprechen, jedoch sollte der Antrag zu gegebener Zeit den Gremien erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

(Vorschlag Geltungsbereich für eine Überarbeitung zu gegebener Zeit)

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bei dem Beschluss entsprechend des Beschlussvorschlages entstehen derzeit keine finanziellen Auswirkungen.

 

Sollte der Bebauungsplan entsprechend des vorgeschlagenen Geltungsbereich (ca. 19 ha) geändert werden, fallen Gesamtaufwendungen während des Planungsprozesses von ca. 50.000 Euro brutto an.

 

 


Anlage/n:

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes 14K

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag auf Aufstellung BPlan 14K (194 KB)