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Vorlage - 20/0837-04  

 
 
Betreff: Bebauungsplan W1 - Am Röttgen- mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Neufassung des Auslegungsbeschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Anhörung
21.06.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes W1 – Am Röttgen – mit örtlichen Bauvorschriften - im Verfahren nach § 13a BauGB -  sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).


Sachverhalt:

 

Für den oben genannten Bebauungsplan wurde vom 05.01.2022 bis einschließlich 20.01.2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik:  Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.

 

Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden und ihnen eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschl. zum 21.01.2022 gegeben.

 

Im Bauausschuss am 01.02.2022 und im Verwaltungsausausschuss am 15.02.2022 wurden die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden bereits abgewogen und die öffentliche Auslegung beschlossen, auf die Vorlage Nr. 20/0837-03 wird verwiesen.

 

Der Landkreis Ammerland hatte in seiner Stellungnahme ein Verkehrslärmgutachten gefordert. Ein entsprechendes Gutachten wurde seitens der Verwaltung in Auftrag gegeben und in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 15.02.2022 präsentiert.

Im Nachgang der Sitzung wurde festgestellt, dass seitens der im Gutachten vorgeschlagenen Festsetzungen zum Schallschutz, eine differenziertere Betrachtung erforderlich ist. So wird vorgeschlagen, in Bezug auf die Festsetzungen zum Schutz der Außenwohnbereiche im Rahmen der Abwägung eine Herabstufung aufgrund des Bestandsgebietes und des Gewöhnungseffektes zum Immissionsgrenzwert gemäß 16. BImSchV von 59 dB(A) anstatt des Orientierungswertes der DIN 18005-1 von 55 dB(A) vorzunehmen. Dies hätte zur Folge, dass entsprechende Schallschutzmaßnahmen für den Außenwohnbereich (Terrassen und Balkone) großenteils nur noch entlang der Hauptverkehrsstraßen und nicht mehr entlang der Wohnstraßen zu erfolgen hätten, was für die Bauherren positiv zu werten wäre. Weiterhin sollte eine differenziertere Beurteilung der schützenswerten Wohn- und Aufenthaltsräume in Bezug auf die unterschiedlichen Geschossigkeiten im Geltungsbereich erfolgen. Die konkreten Ergebnisse der Neubetrachtung werden in der Sitzung näher vorgestellt.

 

Im gleichen Zuge sind der Verwaltung weitere Formulierungen innerhalb der textlichen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschriften aufgefallen, die noch eindeutiger ausgeformt und ergänzt werden könnten, um den Bebauungsplan zukunftsfähiger zu gestalten. Insbesondere handelt es sich um eine Ausnahme von den vorgeschriebenen Dachneigungen der Baukörper. Für untergeordnete Bauteile bzw. Anbauten sollten entsprechende Abweichungen ermöglicht werden, um z.B. ebenerdige Wohnraumerweiterungen ohne Erfordernis einer Dachgestaltung zu genehmigen. Ebenso sollte über die Art der straßenseitigen Einfriedungen nochmals diskutiert werden. Nach Ansicht der Verwaltung sollten neben lebendigen Hecken auch Holz- und Metallzäune (ohne plastikähnliche Sichtschutzeinflechtungen) sowie gemauerte Elemente bis 80cm Höhe zugelassen werden, um der Bestandssituation näher zu entsprechen und eine gewisse gestalterische Variationsbreite zu ermöglichen. In der Sitzung wird hierauf näher eingegangen.   

 

Da die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen durch diese Änderungen betroffen sind, ist verfahrensrechtlich ein neuer Beschluss zur öffentlichen Auslegung erforderlich.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2022

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

- 10.000

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

- 10.000

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

51120.427100

 


Anlage/n:

Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen Träger öffentlicher Belange (nachgereicht 26.01.2022)

Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen Verbände (nachgereicht 26.01.2022)

Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen Private Stellungnahmen (nachgereicht 26.01.2022, nichtöffentlich)