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Vorlage - 22/1263  

 
 
Betreff: Änderung der Hauptsatzung der Stadt Westerstede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Baumann, Heiko
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
12.07.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung ist wie folgt anzupassen:

Satzungen, Verordnungen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Stadt werden soweit durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist im Internet unter der Adresse www.ammerland.de im elektronischen Amtsblatt für den Landkreis Ammerland veröffentlicht. Veröffentlichungen von besonderer örtlicher Bedeutung sollen zusätzlich mit einem Hinweis auf die Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt in der Nordwest-Zeitung Ammerländer Nachrichten und auf der Internetseite der Stadt Westerstede www.westerstede.de bekannt gegeben werden.“

 

Der § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung ist wie folgt anzupassen:

Ortsübliche Bekanntmachungen werden in der Nordwest-Zeitung - Ammerländer Nachrichten - verkündet. Abweichend werden ortsübliche Bekanntmachungen, die der Erlangung der Rechtskraft von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und sonstiger baurechtlichen Satzungen dienen, nach Absatz 1 Satz 1 veröffentlicht; die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 wird hierbei angenommen.

Zusätzlich kann eine Bekanntmachung im Internet unter www.westerstede.de erfolgen.“

 

Der § 10 ist um die Absätze 3 und 4 wie folgt zu ergänzen:

(3) Bekanntmachungen für Dritte oder im Wege der Amtshilfe, die über einen längeren Zeitraum i. d. R. per Aushang der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden müssen, werden durch Aushang im Bekanntmachungskasten des Rathauses, Am Markt 2, 26655 Westerstede, veröffentlicht. Die Dauer des Aushangs beträgt 14 Tage, soweit durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist.“

 

(4) Die auf der Internetseite der Stadt Westerstede www.westerstede.de eingestellten Unterlagen sind mindestens für 14 Tage sichtbar. Wird auf einen Auslegungszeitraum hingewiesen, soll die Einsehbarkeit auf diesen Zeitraum abgestellt werden.“

 

Der § 6 Abs. 1 Buchstabe f der Hauptsatzung ist wie folgt anzupassen:

„(1) Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung im Sinne des § 85 (1) Nr. 7 NKomVG gehören insbesondere folgende Aufgaben: (f) die Vergabe von Aufträgen und Lieferungen und Leistungen bis zu einem Wert von 30.000 Euro netto im Rahmen der nach dem Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel. Bei Vergaben über 15.000 Euro netto hat die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister dem Verwaltungsausschuss zu berichten.“


Sachverhalt:

1. Bekanntmachungen (§ 10 der Hauptsatzung)

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung des § 11 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 13.10.2021 ist die Hauptsatzung der Stadt Westerstede anzupassen.

Der Landesgesetzgeber sieht nun als zulässige Verkündungsform u. a. die Verkündung in einem elektronischen amtlichen Verkündungsblatt vor. Ein entsprechendes Verkündungsblatt wird bisher von der Stadt Westerstede nicht geführt.

Aktuell richtet sich die Bekanntmachung nach § 10 der Hauptsatzung. Gem. § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung werden Satzungen, Verordnungen sowie öffentliche Bekanntmachungen im (gedruckten) Amtsblatt des Landkreises Ammerland verkündet. Nach § 11 Abs. 4 S. 1 NKomVG können die kreisangehörigen Gemeinden weiterhin auf die Veröffentlichungsdienste des Landkreises zurückgreifen.

Der Landkreis Ammerland teilte den kreisangehörigen Gemeinden mit, dass das gedruckte Amtsblatt eingestellt wird und durch ein elektronisch amtliches Verkündungsblatt i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 NKomVG ersetzt wird. Diese Anpassung wurde seitens des Landkreises zwischenzeitlich umgesetzt, gleichzeitig wurde die Hauptsatzung des Landkreises angepasst.

Der o. g. Bezug des § 10 der Hauptsatzung der Stadt Westerstede auf das Amtsblatt des Landkreises Ammerland ist daher nicht mehr zutreffend und an die elektronische Verkündungsform des Landkreises anzupassen.

Der § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung soll konkretisiert werden, um den Anforderungen an die Veröffentlichung von ortsüblichen Bekanntmachungen zu genügen. Weiter sind die Absätze 3 und 4 aufzunehmen, um Bekanntmachungen für Dritte oder im Wege der Amtshilfe einheitlich zu veröffentlichen.

r Beschlüsse über die Hauptsatzung ist gem. § 12 Abs. 2 NKomVG die Mehrheit der Mitglieder des Rates erforderlich.

 

2. Zuständigkeitsregelungen für die Zuschlagserteilung (§ 6 Abs. 1 Buchstabe f der Hauptsatzung)

Die diversen Vergabebestimmungen der EU, des Bundes sowie des Landes sind bei jeglichen Beschaffungsvorgängen der Stadt Westerstede zu berücksichtigen.

Die rechtlichen Anforderungen an die Auftragsvergabe hängen maßgeblich vom Auftragswert ab. Die Gesetzgeber berücksichtigen bei der Auftragswertschätzung (vgl. § 3 der Vergabeverordnung) in allen Fällen die potenziellen Nettoausgaben.

Um den Anforderungen der Gesetzgeber zu genügen sowie die Beschäftigten der Stadt Westerstede bei der Auftragsvergabe zu unterstützen, wurde seitens der Stadt Westerstede eine Dienstanweisung über die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie Bauaufträgen erstellt. Diese Dienstanweisung regelt u. a. die innerbehördlichen Zuständigkeiten, die wie im Vergabewesen üblich vom Auftragswert abhängen.

Zwischen den vergaberechtlichen Vorschriften und der Hauptsatzung der Stadt Westerstede sollte eine Vereinheitlichung stattfinden.

Nach § 6 Abs. 1 Buchstabe 7 der Dienstanweisung liegt die Auftragserteilung für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen bis zu einem Wert von 30.000 Euro beim Bürgermeister. Bei Vergaben über 15.000 Euro hat der rgermeister dem Verwaltungsausschuss zu berichten. In der Praxis wurden bisher die Bruttobeträge bei der Prüfung der Zuständigkeit berücksichtigt.

Um die Regelungsbereiche zu vereinheitlichen, sollten künftig vom Beginn des Verfahrens bis zur Zuschlagserteilung die Nettobeträge berücksichtigt werden. Die Hauptsatzung ist dementsprechend zu konkretisieren. Für Beschlüsse über die Hauptsatzung ist gem. § 12 Abs. 2 NKomVG die Mehrheit der Mitglieder des Rates erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

- Hauptsatzung der Stadt Westerstede in der gültigen Fassung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hauptsatzung der Stadt Westerstede in der gueltigen Fassung (445 KB)