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Vorlage - 22/1353  

 
 
Betreff: Antrag der CDU-Stadtratsfraktion auf Neubau einer Kita in Ocholt durch ein Investorenmodell;
Übernahme des Gebäudemanagements im Rahmen des Kindertagesstättenbetriebsvertrages
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
15.11.2022 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
20.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Über den Antrag auf Kitaneubau ist zu entscheiden. Alternativ wird der anliegende Kinder­tages­stättenbetriebsvertrag abgeschlossen und das Gebäudemanagement übernommen.


Sachverhalt:

Mit beiliegendem Schreiben beantragt die CDU-Stadtratsfraktion die Verwaltung zu beauf­tragen, den zeitnahen Neubau einer Kindertagesstätte in Ocholt durch ein Investorenmodell vorzubereiten.

 

Hintergrund des Antrages ist ein nicht unerheblicher Sanierungsstau in der sich im Eigentum und Trägerschaft der ev.-lutherischen Kirchengemeinde befindlichen Kindertagesstätte Ocholt, Blumenstraße.

Zur Lösung des Problems wurde letztlich vorgeschlagen, dass die städtische Gebäude­bewirt­schaftung künftig für das Gebäude und die baulichen Anlagen der Kindertagesstätte Ocholt, Blumenstraße, die Umbau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Instandhaltungs­maßnahmen analog der städtischen Einrichtungen übernimmt. Die Modalitäten hierfür wurden mit dem Vertragspartner, der ev.-luth. Kirchengemeinde Westerstede, verhandelt und in dem bestehenden Kinder­tages­stättenbetriebsvertrag eingearbeitet.

 

Für die Rückstände in der Gebäudeunterhaltung wurde seitens der städtischen Gebäude­bewirt­schaftung zusätzlich zu den für die Dachsanierung bereits eingeplanten Mitteln ein jährlicher Betrag von 45.800 € zunächst für die nächsten 4 Jahre kalkuliert. Haushaltmittel wären im Budget 220 ab 2023 entsprechend einzuplanen (Be­schluss­vorlage Nr. 22/1342).

 

Den mit der Westersteder Kirchengemeinde entwickelten Änderungen des Betriebsvertrages wurde mittlerweile vorbehaltlich der Zustimmung durch den Oberkirchenrat im Stadtrat mehrheitlich zugestimmt.

Vorbehalte, dass ein Neubau eine wirtschaftlichere Lösung darstelle, fanden in dem Z­u­sammen­­hang keine Stimmen­mehrheit.

 

Der vom Rat bereits verabschiedete geänderte Betriebsvertrag bedarf allerdings kirche­n­rechtlich der Genehmigung des Oberkirchenrates.

 

Die auf dem ersten Blick sehr umfangreich scheinenden Ergänzungswünsche der Kirchen­auf­sicht wurden in einem persönlichen Gespräch intensiv verhandelt. Da die Form des ursprünglich lediglich als Zustimmung titulierten Einvernehmens beider Vertragsparteien kirchenrechtlich ab einer Summe von 25.000 € als formelle Genehmigung und nicht mehr als formlose Zustimmung erfolgen muss, waren z.B. ausführlichere Regelungen notwendig, die im Prinzip den ursprünglichen Regelungsabsichten entsprechen. Auch andere Klarstellungen der möglichen Kündigungsgründe sowie die verbale Trennung der Kündigung der Träger­schaft von der Trennung des Nutzungsrechtes haben zu umfangreicheren Passagen zur Ergänzung des Vertragsentwurfes geführt. Am Ende ist eine größere Eindeutigkeit der Regelungen ohne Änderung der Regelungsabsichten entstanden.

 

Erfreulich ist die Begründung eines Erstattungsanspruches bei einvernehmlicher Beendigung des Nutzungsrechtes und vor allem aber das klare Bekenntnis der ev.-luth. Kirche zur Fort­setzung der Trägerschaft. Der Änderung des Kindertagesstättenbetriebsvertrages mit der Übernahme des Gebäudemanagements durch die Stadt wird von Seiten des Oberkirchen­rates zugestimmt.

 

Im Detail werden alle Änderungen des Oberkirchenrates zu dem in der letzten Ratssitzung zur Entscheidung vorgelegten Vertragsentwurf verwaltungsseitig erläutert.

 

Als Alternative zur Übernahme des Gebäudemanagements wird von der CDU-Fraktion die Erstellung einer neuen Kita in Ocholt mit Hilfe eines externen Investors beantragt.

 

Mit der Problematik einer sogenannten öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) hatte sich der Aus­schuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt bereits in seiner Sitzung am 24.09.2019 befasst. Hier wurden die Vor- und Nachteile wie folgt erörtert:

 

Vorteile:

       Entlastung des Investitionshaushaltes

       Nutzung der Finanzpotentiale im privaten Bereich

       Verteilung von Planungs-, Finanzierungs- und Betriebsrisiken auf mehrere Schultern

       Nutzung des Know-Hows privater Anbieter

       Beschleunigung von Planungs- und Realisierungsprozessen

       Kommune schafft „fremdes“ Vermögen Nutzen der eingesetzten Mittel ist zeitlich begrenzt

      Konzentration auf die Kernaufgaben der Kommune

= outputorientiertes Handeln das Ziel steht im Vordergrund: in diesem Fall die Bereit­stellung von Kitaplätzen und nicht der Bau einer Immobilie, der nur „Mittel zum Zweck“re.

 

Nachteile:

  •    langfristige Belastung des Ertragshaushaltes durch vertraglich festzulegende Zahlung von

Miet- oder Nutzungsentgelten

  •    das Gebäude wäre nicht im Eigentum der Kommune
  •    es sind höhere Gesamtausgaben für das Projekt als bei einer Eigenfinanzierung zu er­

warten, da über die Zahlung der Miet- oder Nutzungsentgelte auch eine entsprechende Rendite für den Investor zu finanzieren ist.

  • da ein Investor an der Erzielung einer Rendite interessiert ist, besteht die Gefahr, dass bei der Planungs- und Bauausführung nur gesetzliche Mindeststandards umgesetzt werden. Dies birgt das Risiko von höheren Folgekosten für die Kommune bei den laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten des Gebäudes. Bei einer Eigenfinanzierung kann dagegen auf die Umsetzung eigener Qualitätsstandards geachtet werden.

 

Um die vorteilhafteste und wirtschaftlichste Beschaffungsvariante in einem objektiven und transparenten Verfahren zu ermitteln, müsste bei der Entscheidung für ein ÖPP-Modell eine Wirtschaftlichkeits­unter­suchung durchgeführt werden. Diese erfordert umfangreiche Fach­kenntnisse, soll sie im Zweifel rechtlichen Bestand haben und die Realisierung der Maß­nahme nicht zeitlich verzögern.

Zu beachten wäre bei der zu erwartenden Auftragssumme r eine 5-gruppige Einrichtung zudem das europaweite Vergabe­recht. Eine Prüfung der rechtlichen sowie wirtschaftlichen Aspekte durch einen externen Sachverständigen wird daher und nicht zuletzt aufgrund des Zeitfaktors empfohlen. Zusätzliche Planungskosten müssten eingeplant werden. Diese würden jedoch zunächst kompensiert, wenn die eingeplanten umfänglichen Sanierungs­maßnahmen als entbehrlich angesehen werden.

Darüber hinaus müsste ein Vergabebüro mit der Durchführung des Ausschreibungs­ver­fahrens beauftragt werden.

Der bestehende Betriebsvertrag könnte zwar mit einer Frist von 2 Jahren zum Kindergarten­jahrende gekündigt werden. Da eine Realisierung eines Neuvorhabens einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wäre zu entscheiden, wie mit dem Sanierungsstau zwischenzeitlich umzugehen ist.

 

Die Erfahrung aus anderen europaweiten Ausschreibungsverfahren hat gezeigt, dass bis zur Aufnahme der reinen Kita-Planung durch einen Investor ein bis zwei Jahre gerechnet werden müssen, wobei die Wirtschaftlichkeitsberechnung sicher in diesem Zeitraum liegen würde.

 

Vor dem Hintergrund, dass die vom Oberkirchenrat überarbeitete Fassung des Kindertages­stättenbetriebsvertrages auch Erstattungsrechte bei einem einvernehmlichen Ende des Nutzungsrechtes für das jetzige Kitagebäude vorsieht, sollte der nunmehr ausgearbeitete Betriebsvertrag auch abgeschlossen werden, um keine weitere Verzögerung bei der Sanierung zu erhalten.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Antrag der CDU-Stadtratsfraktion

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag CDU-Stadtratsfraktion (207 KB)