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Vorlage - 23/1474  

 
 
Betreff: Maßnahmen zur Behebung von Entwicklungsdefiziten von Schulkindern
a) Sprachförderung - Antrag der CDU-Fraktion
b) Kindern Chancen geben - Antrag der FWG-Fraktion Wir Ammerländer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
09.05.2023 
Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die nach der Förderrichtlinie zum Sonderfonds Bildung berechtigten Antragssteller werden motiviert, entsprechende Anträge zur Behebung von Entwicklungsdefiziten zu stellen, über die in der nächsten Sitzung des Schulausschusses beraten werden.


Sachverhalt:

In den Arbeitskreissitzungen zum Thema Schulbezirkssatzung wurde deutlich, dass sich für das kommende Schuljahr eine veränderte Einschulungsentwicklung abzeichnet.

Dabei scheinen die Auswirkungen aus der Coronakrise, die anhaltende Flüchtlingssituation, Fachkräftemangel und eine sich ändernde Gesellschaft zu zunehmenden Herausforder­ungen im Schul- und Kitaalltag zu führen.

 

Vor diesem Hintergrund sind der Antrag zur Sprachförderung der CDU-Fraktion und der Antrag „Kindern Chancen geben“ der FWG-Fraktion „Wir Ammerländer“ entstanden.

Grundsätzlich ist die Unterstützung in den Bereichen Interkulturelle Bildung, Integration, Mehrsprachigkeit und schulische Förderung von Deutsch als Zweit- und Bildungssprache von zugewanderten Kindern und Jugendlichen auf Landesebene auf fest etablierten und durchgängigen Strukturen festgelegt. Diese reichen vom Unterricht in allen Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsens, über die vorschulischen Sprachförderung für KiTa- und Nicht-KiTa-Kinder, über die durchgängige integrative und additive Förderung von Deutsch als Zweit- und Bildungssprache in allen Schulformen bis hin zur Lehrkräfteaus- und -fortbildung.

Ziel ist es, durch eine systematische (alltags)integrierte Sprachbildung die sprachliche Entwicklung der Schüler*innen zu fördern.

Pädagogische Konzepte sowie die Umsetzung dieser durch pädagogisches Personal gehören ausschließlich zum Aufgabenbereich des Landes und nicht zum kommunalen Aufgabenbereich als Schulträger.

Auf Nachfrage bei den Schulen wurde fast ausschließlich berichtet, dass die Anzahl der zur Verfügung stehenden Lehrerstunden für den Sprachförderunterricht am Vormittag aufgrund der steigenden Anzahl der Schüler*innen mit Migrationshintergrund nicht ausreicht und diese dann an anderer Stelle fehlen.

Allerdings wird nach Unterrichtsschluss ein außerschulischer Sprach­förder­unterricht ange­boten, der aus dem Leistungspaket „Bildungserfolg und Teilhabe“ rekrutiert wird.

Der Schulleiter der Brakenhoffschule, Herr Wedemann, wurde ferner als hinzugewähltes Mitglied des Schulausschusses gebeten, in der Sitzung entsprechend über die aktuelle Situation an den Schulen zu berichten und hierbei mögliche Lösungsansätze zu benennen.

Zu beachten ist, dass für die Unterrichtsversorgung und –gestaltung die Landesschul­behörde zuständig ist und der Schulträger hierbei keinerlei Einflussmöglichkeiten hat.

Wohl hat die Stadt Westerstede über den „Sonderfonds Bildung“ eine herausragende, freiwillige finanzielle Förder­möglichkeit geschaffen, sich für Projekte, die der Vermittlung von Wissen, der Heraus­bildung von Haltungen, der Festigung von Werten und positiven Charakter­eigenschaften, der Übung sozialer Kompetenzen oder der Förderung der Kreativität dienen, zu engagieren.

 

Dies würde sowohl auf Zeit angelegte nachhaltige Projekte, die nicht in das Aufgabengebiet des Landes fallen, als auch die Anschaffung von entsprechenden Materialien betreffen.

 

Antragsberechtigt wären nach der Richtlinie die Schulen in Trägerschaft der Stadt Westerstede, alle Kindertagesstätten innerhalb der Stadt Westerstede, die Stadtbücherei und das Zentrum für Kinder und Jugend.

 

Nach der Richtlinie kannhrlich ein Betrag von insgesamt 50.000 € im Haushalt der Stadt Westerstede als „Sonderfonds Bildung“ zur Verfügung gestellt werden.   

Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel eines Jahres können in das Folgejahr übertragen werden. Da in den letzten Jahren nur jeweils 7.500 € aus dem Sonderfonds in Einzelprojekte geflossen sind, wäre eine Erhöhung des Betrages in 2024 grundsätzlich denkbar.

 

Damit die geförderten Projekte auch dem Zweck dienen, sind die berechtigten Antragssteller gefragt, die diese Projekte durchführen müssen. Eine Anordnung von Projekten durch den Schulträger wird als nicht zielführend erachtet.

 

Jedoch sollten alle Antragsberechtigten noch einmal mit der Förderrichtlinie vertraut gemacht und motiviert werden, bis zum 31.07. entsprechende Anträge zu stellen, über die dann im nächsten Schulausschuss konkret beraten werden kann.

 

Da der Sozialausschuss für die Kindertagesstätten zuständig ist, wird zu dem Thema eben­falls in dessen nächster Sitzung beraten.


Finanzielle Auswirkungen:

-/-


Anlage/n:

- Antrag der CDU-Fraktion

- Antrag der FWG-Fraktion „Wir Ammerländer“

- Förderrichtlinie „Sonderfonds Bildung“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sprachförderung - Antrag der CDU-Fraktion (9 KB)      
Anlage 2 2 Kindern Chancen geben - Antrag der FWG Wir Ammerländer (275 KB)      
Anlage 3 3 Förderrichtlinie ab 01.01.16 mit Unterschrift BM (1062 KB)      
Stammbaum:
23/1474   Maßnahmen zur Behebung von Entwicklungsdefiziten von Schulkindern a) Sprachförderung - Antrag der CDU-Fraktion b) Kindern Chancen geben - Antrag der FWG-Fraktion Wir Ammerländer   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage
23/1474-01   Maßnahmen zur Behebung von Entwicklungsdefiziten von Kitakindern a) Sprachförderung - Antrag der CDU-Stadtratsfraktion b) Kindern Chancen geben - Antrag der FWG-Stadtratsfraktion Wir Ammerländer   Amt für Bildung und Leben   Informationsvorlage
23/1524   Projekt der Koordinierten Lernförderung im Ammerland (KoLA)   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage