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Vorlage - 23/1531  

 
 
Betreff: Straßenbeleuchtung Fußgängerzone - Innenstadt; Einplanung von Planungsgeldern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
23/1434
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Harald
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss Entscheidung
28.11.2023 
Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Fachausschusses einen Fachplaner für Beleuchtungstechnik im öffentlichen Raum einzuladen.

Im Haushalt 2024 sind für Planungsleistungen Mittel in Höhe von 50.000 Euro einzuplanen, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die Priorisierung der Investitionen für das Haushaltsjahr 2024.


Sachverhalt:

Die Straßen- und Platzbeleuchtung in der Fußgängerzone und den angrenzenden verkehrsberuhigten Bereichen ist seinerzeit im Zuge der Stadtsanierung in den Jahren ab 1982 eingerichtet worden. Entsprechend veraltet sind die Masten und Lampenköpfe, so dass es (fast) keine Ersatzteile mehr gibt, was die Unterhaltung zunehmend schwieriger gestaltet bis teils unmöglich macht. Letzteres gilt insbesondere für die Lichtkuppeln, die derart porös sind, dass ein Zusammenbau der Lampen oftmals nicht mehr möglich ist.

Auch die lackierten Masten sind optisch nicht mehr ansprechend, und die Lichttechnik ist von der Lichtausbeute und Effizienz (teils wird hilfsweise LED-Leuchtmittel eingesetzt) nicht mehr zeitgemäß.

Insofern ist aus technischer Sicht ein Ersatz zwingend erforderlich, was sich nicht nur auf die Lampenköpfe beschränken kann, sondern auch den Mast mit einbeziehen muss, da die Straßenbeleuchtung im Zentrum der Innenstadt auch die Funktion eines Gestaltungsmittels übernimmt. Mast(-höhe) und Lampenkopf können nur als Einheit betrachtet werden. 

Auf die technischen Schwierigkeiten wurde bereits im Straßen- und Wegeausschuss am 16.11.2021 in Zusammenhang mit den Anregungen aus der Umfrage „Westerstede will´s Wissen“ vom Beirat Stadtmarketing und des Wirtschaftsforums Westerstede e.V. hingewiesen. Hierbei ging es u.a. um die Beleuchtung und technische Infrastruktur der Innenstadt (Zentrum attraktiver gestaltet + Ambiente-Beleuchtung).

Dies korrespondiert mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Licht bei Bedarf“ (Beschlussvorlage 23/1434), dessen Beratung am 20.03.2023 zurückgestellt worden ist. Das Thema soll am 14.11.2023 im Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss wieder aufgegriffen und je nach Beschlusslage im Zuge des Integrierten Klimaschutzkonzeptes weiterbearbeitet werden (Beschlussvorlage (23/1443-02).

Da die Beleuchtung im Stadtzentrum nicht nur aus Sicht des Klimaschutzes betrachtet werden kann, sondern auch die vorgenannten Aspekte (Gestaltung durch die Lampen/Masten an sich und Definition der „Beleuchtungsqualitäten“) von großer Bedeutung sind, wird die Einladung eines Fachplaners angeregt, der allgemein über die technischen Möglichkeiten sowie die zu beachtenden Rahmenbindungen informiert.

Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnhaft, für das Zentrum eigenständige Überlegungen in Bezug auf die Straßenbeleuchtung anzustellen, da hier besondere Anforderungen zu erfüllen sind. Dabei werden die künftigen Klimaschutzziele mit zu beachten sein, weshalb eine enge Vernetzungen mit dem Klimaschutzmanager unabdingbar ist.

Für die weiteren Betrachtungen werden die diversen Straßentypen aufgrund ihrer unterschiedlichen Bedarfsanforderungen in drei unterschiedliche Bereiche eingeteilt. Im Bereich der Fußgängerzone befinden sich laut aktuellem Bestandsverzeichnis 52, in den verkehrsberuhigten Straßenabschnitten 40 und in den „normalen“ Straßen stehen 25 Bogenleuchten.

Um im nächsten Jahr einen Fachplaner beauftragen zu können, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, im Haushalt 2024 zunächst 50.000 Euro einzuplanen. Hiermit sollen die Leistungsphasen der Grundlagenermittlung, Erarbeiten einer Lösung der Planungsaufgabe unter Berücksichtigung von vorgegebenen Bedarfsanforderungen sowie Ausarbeitung eines Planungskonzepts einschließlich lichttechnischer Berechnung erstellt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Haushaltsmittel sind entsprechend den im Sachverhalt beschriebenen Vorgaben einzuplanen.


Anlage/n:

Keine

Stammbaum:
23/1434   Licht nach Bedarf - Nachrüstung der Straßenbeleuchtung mit LED-Technik mit Bewegungsmeldern, Prüfungsauftrag - Antrag der Fraktion Bündnis90/ DIE GRÜNEN   Bauamt   Beschlussvorlage
23/1531   Straßenbeleuchtung Fußgängerzone - Innenstadt; Einplanung von Planungsgeldern   Bauamt   Beschlussvorlage
23/1434-01   Straßenbeleuchtung - Vortrag vom Fachplaner a) Licht nach Bedarf - Herstellung der Straßenbeleuchtung mit LED-Technik ggf. inclusive Bewegungsmeldern b) Neugestaltung der Straßenbeleuchtung im Bereich Fußgängerzone/Innenstadt   Bauamt   Beschlussvorlage