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Vorlage - 23/1561  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion FWG Wir Ammerländer: Installation von Touristischen Hinweisschildern an der Autobahn A 28
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Vohlken, Mattis
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss Vorberatung
12.03.2024 
Sitzung des Wirtschaftsausschusses zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Über den Antrag ist zu entscheiden.


Sachverhalt:

Mit anliegendem Antrag vom 12.08.2023, eingegangen am 04.09.2023, beantragt die Fraktion FWG Wir Ammerländer die Installation von touristischen Hinweisschildern an der Autobahn A 28.

 

Demnach soll die Verwaltung beauftragt werden ein touristisches Hinweisschild für die A 28 in Höhe Westerstede, mit der Nennung der St. Petri Kirche (900 Jahre Kirchspiel), dem Landerlebnishof Janßen und dem Rhododendronpark Hobbie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

 

Nach Rückmeldung der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, ist die Richtlinie für die touristische Beschilderung (RtB) die Grundlage für eine einheitliche Beschilderung an Straßen für touristische Ziele und Routen. Nachfolgend werden die wesentlichen Anforderungen und Hinweise aus der RtB genannt.

 

Die in den Farben braun und weiß dargestellte Hinweistafel ist rechteckig und hat grundsätzlich die Maße 2.400 mm (Höhe) x 3.600 mm (Breite). Es ist hervorzuheben, dass auf einer Hinweistafel nur ein Ziel benannt und abgebildet werden darf. Dabei muss das Ziel für eine bildhafte Darstellung geeignet sein. Zusammengefügte Symbole, Piktogramme o. ä. sind nicht zulässig. Mit Bezug auf den Antrag wäre somit eine Priorisierung der vorgeschlagenen Ziele vorzunehmen, denn es kommt erschwerend hinzu, dass die Aufstellungskriterien eines Hinweisschildes weiter zu beachten sind. Der Abstand einer Hinweistafel zur wegweisenden blauen Autobahn-Beschilderung soll im Zulauf 1.000 m nicht unterschreiten. Hinter einem Autobahnknoten soll ein Mindestabstand von 500 m zwischen einer Entfernungstafel und einer Hinweistafel gewahrt werden. Zwischen zwei Autobahnknoten sollen nicht mehr als zwei Hinweistafeln aufgestellt werden. Diese sollten dabei einen Abstand von mindestens 1.000 m zueinander einhalten. Auch sollen die touristischen Ziele nicht weiter als 10km (Luftlinie) von der Anschlussstelle entfernt liegen. Aufgrund der Nähe der drei in Frage kommenden Anschlussstellen sowie der sonstigen Autobahnbeschilderung in diesen Autobahnabschnitten sind hier die Aufstellungsmöglichkeiten in der Örtlichkeit von der Autobahn GmbH des Bundes zu prüfen.

 

Die RtB erfordert weiterhin, dass für die beabsichtigten touristischen Ziele eine gewisse Bedeutsamkeit besteht. Das bedeutet, dass sie von allgemeinem touristischen Interesse sein müssen, einen erheblichen touristischen Verkehr anziehen und sich nicht weiter als 10 km (Luftlinie) von einer Anschlussstelle entfernt befinden. Dazu zählt grundsätzlich auch, dass eine permanente, ganzjährige öffentliche Zugänglichkeit mit üblichen täglichen Öffnungszeiten besteht.

 

Angesichts der vorgenannten Voraussetzungen sowie den der anliegenden Checkliste für touristische Unterrichtungstafeln sollten vorab u.a. folgende Fragestellungen in Hinweise diskutiert werden:

  • Touristisch bedeutsame Ziele können Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler, Werbestätten der UNESCO, Naturdenkmäler, Gärten, Erholungs- und Freizeitgebiete u. v. m. sein. Die St. Petri Kirche als Baudenkmal und der Rhododendronpark Hobbie als Garten sind dahingehend eher unproblematisch einzustufen. Fraglich ist hier, ob der Erlebnishof Janssen den (erforderlichen) Status eines Freizeit- oder Wildparks gerecht wird.
  • Haben die Objekte ein Alleinstellungsmerkmal aus touristischer Sicht (Regional, Niedersachsenweit, Deutschlandweit, International)?
  • Würde eine Beschilderung den Tourismus in den Parks erheblich fördern?
  • Stellen die eingeschränkten Öffnungszeiten des Erlebnishofs Janssen vom 01. November bis zum 25. März (Fr., Sa., So. 10 - 18 Uhr) ganzjährige Öffnungszeiten im Sinne de RtB dar?
  • Sind die Objekte im Allgemeinen öffentlich zugänglich?
  • Kann eine solche Beschilderung als Werbung für die Parks missverstanden werden?

 

Der Antrag für die touristische Beschilderung inkl. Plan und Entwurf ist an die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu richten. Sie überprüft in Zusammenarbeit mit übergeordneten touristischen Vereinigungen die o. g. individuellen Voraussetzungen und erlässt nach positiver Prüfung die Anordnung zur Aufstellung der touristischen Hinweistafel. Die Beschaffung wie auch auf Aufstellung und Unterhaltung erfolgt auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde durch die Straßenbaubehörde.

 

Die Kosten für die Erstellung, Beschaffung, Montage, Unterhaltung und ggf. Ersatzbeschaffung oder Demontage trägt der Antragsteller. Somit würden die Kosten der Erstinstallation aber auch dauerhaften Unterhaltung zu Lasten der Stadt Westerstede gehen. Letztlich ist zu erwähnen, dass kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn straßenbauliche Veränderungen oder eine andere vorrangige Beschilderung die Demontage erfordern.

 

Nach Rücksprache mit der Ammerland-Touristik sind dort aktuell nur zwei Beschilderungen an der Autobahn A28 bekannt: Parklandschaft Ammerland und Park der Gärten. Letzteres soll vor ca. 8 Jahren für rd. 12.000 Euro Erstinstallationsaufwand errichtet worden sein. Die Schilder der Parklandschaft Ammerland stehen schon rd. 20 Jahre, die Kosten sollen seinerzeit im Wesentlichen von einer privaten Initiative getragen worden. Die Ammerland-Touristik hat darauf hingewiesen, dass das Landerlebnis Janssen wohl schon einmal selbst aktiv eine Beschilderung an der Autobahn erwirken wollte, seinerzeit aber einige der vorgenannten Kriterien nicht erfüllte. Diesbezüglich wäre eine weitere detaillierte Klärung vorzunehmen, sollte eine Beschilderung erwünscht sein.

 

Aus wirtschaftsförderlicher Sicht ist eine weitere Beschilderung im Grundsatz zu begrüßen. Bei einer Initiierung und Kostentragung einer Beschilderung durch die Stadt als öffentliche Hand muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Gleichbehandlung der verschiedensten (privaten) touristischen Akteure beibehalten wird.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Erstinstallation eines Hinweisschildes an der Autobahn A 28 sind laut RtB von dem Antragsteller zu tragen und belaufen sich nach Recherche auf ca. 8.000 € - 15.000 €. Es wird dort eine Nutzungsdauer von 15 Jahren angesetzt. Die Kosten für einen jährlichen Unterhaltungsaufwand sind derzeit noch nicht bekannt.


Die Haushaltsgrundsätze sind zu beachten. Insbesondere den der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 110 (2) NkomVG).

 

Bei der Stadt wäre die Installation im Investitionshaushalt mit einer Abschreibungsdauer von 10 Jahren zu buchen.

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2025

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

-1.500

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

-15.000

-15.000

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

-500

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

-15.000

-15.000

Gesamtsumme

-2.000

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

Neu

Produkt:

 

 


Anlage/n:

- Antrag der Fraktion FWG Wir Ammerländer vom 12.08.2023

- Richtlinie für die touristische Beschilderung (RtB)

- Checkliste für touristische Unterrichtungstafeln auf der BAB

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie fuer die touristische Beschilderung (RtB) (5158 KB)      
Anlage 2 2 Checkliste fuer touristische Unterrichtungstafeln (25 KB)      
Anlage 3 3 Antrag der FWG Wir Ammerländer (168 KB)