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Vorlage - 23/1570  

 
 
Betreff: 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 a - Ortskern Westerstede - für den Bereich der Oberschule - Aufstellungsbeschluss - Darlegung der Grundzüge der Planung - Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss über das Vorverfahren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hinrichs, Rolf
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
06.11.2023 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 a – Ortskern Westerstede – wird beschlossen.

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf Basis der Grundzüge der Planung beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Die Unterlagen werden auch auf der Internetseite der Stadt bereitgestellt.

 


Sachverhalt:

 

Die Neuplanung der Oberschule in Westerstede ist mehrfach in den Gremien der Stadt Westerstede beraten worden – letztmalig im Schulausschuss am 9. Oktober d. J., Top 5 - „Neu- und Umbau der OBS Westerstede / Entwurfsplanung Bauabschnitt I“.

 

Hierbei ist der Wunsch geäußert worden, dass bauliche Fachfragen in der nächsten Sitzung des Bauausschusses am 06.11.2023 beraten würden, wobei es vordringlich um die Baumaterialien und die Gebäudegestaltung gehen soll.

Dies wird in einem gesonderten Tagesordnungspunkt behandelt.

 

Da im Bereich des geplanten Mint-Gebäudes der rechtskräftige Bebauungsplan noch ein Spielplatz festsetzt, muss der Bebauungsplan geändert werden.

Ein Auszug aus dem Bebauungplan ist unten beigefügt; in der Gemeinbedarfsflächen ist eine dreigeschossige Bauweise zulässig.

 

Zum Änderungsumfang wird in der Sitzung ergänzend zum vorgenannten Tagesordnungspunkt berichtet.

 

Es wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen; je nach Beratungsstand kann auf Basis der Grundzüge der Planung das Vorverfahren eingeleitet werden.

 

 

Auszug vom bestehenden Bebauungsplan:

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungskosten können erst bestimmt werden, wenn die Planung sich weiter konkretisiert hat.


Anlage/n: