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Vorlage - 23/1596  

 
 
Betreff: Dauer und Umfang der Straßen- und Weihnachtsbeleuchtung - Antrag Stadtverband CDU -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bürgerservice und Ordnung Bearbeiter/-in: Krieger, Jörn
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss Vorberatung
28.11.2023 
Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Über den anliegenden Antrag ist zu entscheiden.


Sachverhalt:

Mit anliegendem Antrag beantragt der CDU-Stadtverband eine Rückkehr zur damaligen Schaltung der Straßenbeleuchtung und hinterfragt die Ausrichtung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung.

 

Straßenbeleuchtung:

Im vergangenen Jahr wurden kurzfristig im Verwaltungsausschuss am 04.10.2022 mehrere Maßnahmen zur Energieeinsparung beschlossen. U.a. wurde die Straßenbeleuchtung in den Wohnbereichen in der Zeit von 23.00h bis 6.00h abgeschaltet (vorher grundsätzlich von 24.00h bis 05.00h). Im direkten Innenstadtbereich mit Fußgängerzone und den Plätzen wurde hinsichtlich der Zeiten nichts verändert.

 

Bei der Reduzierung der Beleuchtung wurde die Frage der Verkehrssicherungspflicht eingehend betrachtet und berücksichtigt, sodass die jetzige Lösung diese weiterhin erfüllt.

 

Seit dieser Reduzierung ist bisher eine schriftliche Beschwerde im Ordnungsamt der Stadt Westerstede eingegangen. Weitere zwei Beschwerden sind in anderen Bereichen eingegangen. Demgegenüber standen auch einige beiläufige positive Rückmeldungen. Schadensfälle, die mit der Reduzierung der Beleuchtung in Zusammenhang geführt werden, liegen nicht vor.

 

Die Reduzierung hat somit zu keinen uns bekannten Unfällen geführt.

 

Weihnachtsbeleuchtung:

Ebenfalls wurde im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsforum eine sinnvolle Reduzierung der Weihnachtsbeleuchtung beschlossen. Nach Rücksprache mit dem Wirtschaftsforum Westerstede wird die Weihnachtsbeleuchtung in diesem Winter wieder vollumfänglich installiert. Neben den Sternen in der Straße Am Hamjebusch (Beschaffung vor 3 Jahren) werden auch erstmalig die im letzten Jahr beschafften Sternschnuppen im Bereich Alter Marktplatz installiert.

 

Sonstige Beleuchtung:

Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen wurde vom Gesetzgeber untersagt, sodass der Kirchturm grundsätzlich nicht mehr angestrahlt wird.

 

Die meisten im Oktober vergangenen Jahres beschlossenen Maßnahmen beruhten auf der inzwischen ausgelaufenen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen. Ziel war es, eine Notsituation bei der Energieversorgung zu vermeiden. Die Gesamtlage hat sich zwar verbessert und die Gaslager sind gut gefüllt, dennoch könnte es bei einem starken Winter wieder zu Engpässen und Einschränkungen kommen. Änderungen wären daher möglich, dennoch sollte der Vorsorgegrund und auch die seit geraumer Zeit angestiegenen Energiekosten nicht außer Betracht gelassen werden und in einer Abwägung mitberücksichtigt werden. Bei der Reduzierung der Straßenbeleuchtung ist zudem zu bedenken, dass diese eine der wenigen Maßnahmen darstellt, die eine nach außen hin bemerkbare Einschränkung darstellt und den Bürgern auch suggeriert, dass die Stadt weiterhin an Maßnahmen zur Energieeinsparung festhält und ihrer Vorbildfunktion nachkommt. Eine weitreichendere Beleuchtung trägt sicherlich zum Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung bei, Unfälle, die auf die fehlende Beleuchtung zurückzuführen sind, konnten jedoch nicht festgestellt werden. 


Finanzielle Auswirkungen:

Steigerung der Stromkosten entsprechend der möglichen Verlängerung


Anlage/n:

Antrag CDU-Stadtverband

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag CDU Straßenbeleuchtung.pdf (441 KB)