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Vorlage - 23/1603  

 
 
Betreff: Vertreterinnen und Vertreter der Stadt in Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen
hier: Verzicht auf Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters des Schulträgers bei Abiturprüfungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Kähler, Janna
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
19.12.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Dem zukünftigen Verzicht auf die Benennung einer Vertreterin oder eines Vertreters des Schulträgers bei Abiturprüfungen wird zugestimmt.


Sachverhalt:

Für jede Ratsperiode wird eine Vertreterin oder ein Vertreter aus den Reihen des Rates als nicht stimmberechtigtes Mitglied für den Schulträger in die Prüfungskommission der Abiturprüfungen am Gymnasium berufen (§ 5 Abs. 4 der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium und im Kolleg). Seitens des Gymnasiums ist jedoch in Vergangenheit keine Einladung des Vertreters erfolgt, da dies rechtlich zwar möglich, aber nicht verpflichtend ist. Daher wurde im letzten Schulausschuss vom 09.10.2023 vorgeschlagen, auf die Benennung eines Vertreters für den Schulträger gänzlich zu verzichten. Der derzeitige Vertreter, sowie die Mitglieder des Schulausschusses, befürworten den Vorschlag.  


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vertreter der Stadt in Vereinen und Verbänden, Stand 21.03.2023 (54 KB)      
Anlage 2 2 Vertreter der Stadt in Vereinen und Verbänden, Stand 19.12.2023 (59 KB)