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Vorlage - 24/1607  

 
 
Betreff: Kita-Bedarfsplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
23/1497
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
26.02.2024 
Sitzung des Sozialausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Folgende grundsätzliche Ziele werden festgeschrieben und verfolgt:

- kleine Kitas stärken - große Kitas nicht vergrößern

- Krippen- und Kindergartenplätze im gesunden Mischverhältnis unter einem Dach vereinen

- kein Platzsharing / kein 26stes Kind

- Gruppengröße mittelfristig auf 22 bis 23 Plätze im Kindergartenbereich reduzieren

- weiterhin bedarfsgerechter Ausbau von Ganztagsplätzen und auch von Integrationsplätzen.

Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Schaffung neuer Plätze wie in Nr. 1 und 2 genannt zu prüfen und zu realisieren.


Sachverhalt:

In der letzten Sitzung des Sozialausschusses wurde eine Prognose über die Bedarfsent­wicklung der Kitaplätze und über ressourcen- und bedarfsorientierte Weiterent­wicklungs­möglichkeiten und -chancen in den einzelnen Einrichtungen gegeben.

 

Ebenfalls wurden die Ziele aus Sicht des Trägers bei der Kitabedarfsplanung wie folgt benannt:

 

- kleine Kitas stärken - große Kitas nicht vergrößern

- Krippen- und Kindergartenplätze im gesunden Mischverhältnis unter einem Dach vereinen

- kein Platzsharing / kein 26stes Kind

- Gruppengröße mittelfristig auf 22 bis 23 Plätze im Kindergartenbereich reduzieren

- weiterhin bedarfsgerechter Ausbau von Ganztagsplätzen und auch Integrationsplätzen

 

Im nächsten Schritt muss es darum gehen, Schlüsse aus der Prognose, den mittlerweile vorliegenden Anmeldezahlen und den tatsächlichen Gegebenheiten in den Einrichtungen zu ziehen und daraus das weitere Vorgehen festzulegen.

 

Das Erfordernis der vorgenannten Ziele sind dem Träger zwischenzeitlich in Leitungs- und Mitarbeitertreffen immer deutlicher nähergebracht worden. Diese nun klar zu verfolgen und festzu­schreiben, würde das positive Signal an die Mitarbeitenden der Einrichtungen geben, dass der Wunsch nach Entlastung und Qualitätssteigerung nach wie vor politisch gesehen und verfolgt wird.

 

Wie in der letzten Sitzung dargelegt, fehlen unter Berücksichtigung dieser Ziele und unter dem Aspekt einer wohnortnahen Betreuung zur Deckung eines 100%igen Bedarfes noch folgende Plätze:

 

Eine 100%ige Bedarfsdeckung wird zwar nicht kurzfristig, jedoch vor dem Hintergrund des zu erfüllenden Rechtsanspruches und des gesellschaftlichen Wandels mittel- bis langfristig zu befriedigen sein. Der Versorgungsgrad im Krippenbereich liegt derzeit bei knapp 41 % und damit über der Landesempfehlung von 36 %, dennoch ist aktuell ein Anstieg der Anmelde­zahlen in diesem Bereich zu verzeichnen.

 

Bis zum Stichtag 31. Januar sind rd. 280 Anmeldungen für einen Kindergartenplatz und 190 Anmeldungen für einen Krippenplatz eingereicht worden. Das sind jeweils rd. 50 Anträge mehr als im Vorjahr. Auch gehen täglich noch weitere Neuanmeldungen ein, die dann jedoch nicht mehr im Hauptvergabe­verfahren, sondern nur noch nach freien Kapazitäten be­rücksichtigt werden können.

 

Aufgrund des in diesem Jahr vergleichsweise sehr hohen Anteils an Flexi- und Rück­stellungskindern, die ein weiteres Kindergartenjahr in den Einrichtungen verbleiben, müssen entgegen der mittel- bis langfristigen Bedarfsplan kurzfristig im Kindergartenbereich noch etwa 71 Plätze (knapp 3 Gruppen) bis zum 01.08.2024 eingerichtet werden. Da zu erwarten ist, dass die Anzahl der Flexikinder 2025 aufgrund des ab 2026 wirksamen Ganztags­rechtsanspruchs ab Klasse 1 noch ansteigen wird und um die ge­­nannten Ziele dauerhaft verwirklichen zu können, müssten hier kurzfristige Lösungen gefunden werden.

 

Ferner fehlen nach derzeitigem Stand für das Kindergartenjahr 2024/25 noch 82 Krippen­plätze (etwa 6 Gruppen). Hier zeichnet sich ein rasanter Anstieg ab, der sich in den kommenden Jahren aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels noch vervielfältigen wird.

 

Um dem Bedarf und der Zielplanung näher zu kommen, sollten folgende Möglichkeiten in Betracht gezogen werden:

 

  1. Erweiterung im vorhandenen Bestand

-       Kurzfristig müsste die Einrichtung von jeweils einer „Flexigruppe“ in Westerstede und Ocholt im räumlichen Bestand der Grundschulen geprüft werden. Vom Land werden aufgrund der mangelnden Altersdurchmischung entsprechende Gruppen kritisch gesehen. Jedoch bestehen gute Erfahrungen aus der Hoppetosse, in der die Kinder seinerzeit intensiv auf den Übergang in die Grundschule vorbereitet werden konnten. Erste Gespräche sind bereits mit dem Land aufgenommen worden, über die in der Sitzung konkreter berichtet wird.

 

-       Mittelfristig wird eine erhebliche Erweiterungsmöglichkeit auf dem Gelände zwischen der Krippe Schützenbusch und der Hoppetosse als Verbindungsbau gesehen. Um einen kurzfristigen Bedarf decken zu können, wäre eine Modulbauweise zu prüfen oder notfalls auch eine Containerbauweise in Erwägung zu ziehen.

 

-       Anbaumöglichkeiten, die sich jedoch nicht kurzfristig realisieren lassen, wären bei der Kita Westerloy und der Kita Jahnallee denkbar.

 

2. Schaffung von neuen Plätzen unter Berücksichtigung von externen Trägern

-  Hierzu liegt ein Antrag der Ev.-luth. Kirchengemeinde Westerstede auf Einrichtung einer weiteren Gruppe im Zuge der Planungen zur Dachsanierung für die Pauluskita in Ocholt, Blumenstraße, vor. Potential wird hier für eine weitere Gruppe gesehen.

 

-       Ferner müsste bei den ohnehin anstehenden Umplanungen des Schul- und Sport­geländes der Grundschule Ocholt eine Erweiterung der Junia-Kita Ocholt, Schulstraße, in Betracht gezogen werden.

 

-       Beim Bau des Hössennestes wurde bereits eine mögliche Erweiterung eingeplant. Grundsätzlich besteht ein Bedarf, was die verlängerten Betreuungszeiten im Zentrum von Westerstede angeht, weshalb man hier in weitere Verhandlungen mit der Ammerland-Klinik treten müsste. Zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs wäre die Einrichtung einer Kleingruppe in den vorhandenen Räumlichkeiten zu prüfen.

 

-       Ferner bestehen Anfragen von externen Betreibern oder Firmen, die sich die Schaffung von betriebsnahen Plätzen für ihre Mitarbeitenden analog des Modells der Ammerland-Klinik vorstellen könnten.

 

-       Vor dem Hintergrund, dass die o.g. Möglichkeiten der Schaffung von Kita-Plätzen sowohl finanziell als auch in der Abarbeitung durch die Bauabteilung auf Grenzen stoßen, sollte zusätzlich zeitnah ein Interessensbekundungsverfahren, das sowohl die Möglichkeit eines Neubaus als auch die Schaffung von Kitaplätzen in bestehenden Immobilien beinhaltet, eingeleitet werden.

 

Der für die nächsten Jahre prognostizierte Bedarf an Kita-Plätzen wird mittel- bis langfristig die Realisierung aller vorgeschlagenen Maßnahmen notwendig machen. Neue Wege wie ein Interessensbekundungsverfahren, die Bündelung betrieblicher und öffentlicher Bedürfnisse sowie die Stärkung bestehender Einrichtungen müssen eingeschlagen werden, um letztlich das Ziel zu erreichen, den anstehenden Platzbedarf dauerhaft zu decken.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Schaffung von neuen Kitaplätzen wird vom Landkreis mit einer Summe von 4.000 € pro Platz bezuschusst. Landes- und Bundesfördermittel stehen derzeit nicht zur Verfügung.

Für jede weitere Gruppe müssten entsprechende Personal- und Bewirtschaftungskosten eingeplant werden.


Anlage/n:

­- Präsentation Kindertagesstättenbedarfsplan unter Berücksichtigung der Schulbezirkssatzung 2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8 - Kitabedarfsplanung (360 KB)      
Stammbaum:
23/1497   Kindertagesstättenbedarfsplanung unter Berücksichtigung der Schulbezirkssatzung 2024   Amt für Bildung und Leben   Informationsvorlage
24/1607   Kita-Bedarfsplanung   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage