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Vorlage - 24/1625  

 
 
Betreff: Aufstellung von Verkaufsautomaten auf städtischen Grundstücken in Westerstede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Nappe, Jörg
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss Vorberatung
12.03.2024 
Sitzung des Wirtschaftsausschusses zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

zustimmend:

Es werden städtische Flächen für die Aufstellung von Verkaufsautomaten zur Verfügung gestellt. Die Vergabe ist über ein Interessenbekundungsverfahren vorzunehmen, wobei folgende Maßgaben gelten sollen:

- maximale Flächeninanspruchnahme:  

- Orte/Belegenheiten:

- Angebotsvorgaben:

 

ablehnend:

Es werden keine städtischen Flächen zur Verfügung gestellt.


Sachverhalt:

Bei der Stadt Westerstede sind einige Anfragen über die Aufstellung von sogenannten „Snackautomaten“ aufgelaufen. Inhaltlich befassen sich die Anfragen dabei mit der Aufstellung einzelner Automaten oder Automaten-Container („Tiny-shops“) auf öffentlichen städtischen Flächen, vorrangig im Bereich des ZOB oder der Fußgängerzone. Zwei Anfragen sind beispielhaft in der nichtöffentlichen Anlage 1 beigefügt.

 

Aktuell gibt es einen „Regiomaten“, ein Automatenangebot mit regionalen Produkten, auf dem Camping- und Stellplatz Westerstede. Dieses Engagement wurde im Rahmen der Pachtverträge mit den Betreibern des Camping- und Stellplatzes zugelassen. Die weiteren bestehenden Angebote in Westerstede, wie z. B. beim Halsbeker Markt, beim Bahnhof in Ocholt oder bei einzelnen Direktvermarktern, stehen allesamt auf Grundstücken im Privateigentum bzw. denen der DB Netz AG.

 

Für das weitere Verfahren ist zu klären, ob und welche Art und Größe von Verkaufsautomaten auf städtischen Grundstücken zugelassen werden sollen.

 

Maßgeblich bei der Entscheidungsfindung sollte neben der Fragestellung, ob es ins Stadtbild passt, auch die Prüfung sein, ob sich ein Automatenangebot auf das Einzelhandelsangebot und Umsatz der örtlichen Händler auswirkt. Hierbei wird es zu Konkurrenzwirkungen gerade im Innenstadtbereich, aber auch zu Kiosken und Tankstellen kommen. Neben den Vorteilen wie z. B. eines 24/7-Angebotes oder einer möglichen Aufwertung des örtlichen Produktangebotes gibt es jedoch auch Vorbehalte, die zu beachten wären. So ist erfahrungsgemäß mit einem zunehmenden Anfall von Verpackungsmüll und einer Zunahme von Lärmemissionen im Umfeld zu rechnen. Auch die Steuerung des Angebots ist nur über die vertragliche Ausgestaltung möglich, erfordert dann aber eine kontinuierliche Prüfung. Denkbar wäre zum Beispiel eine Konzentration auf bestimmte Produkte oder ein Verkaufsverbot, z. B. für alkoholische Getränke und Tabakwaren.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte im Falle einer positiven Entscheidung eine Flächenbereitstellung über individuelle privatrechtliche Nutzungsverträge erfolgen – siehe auch anliegenden Vermerk des Amtes für Bürgerservice und Ordnung (Anlage 2). Dabei ist wesentlich, die möglichen Standorte schon konkret zu benennen, z. B. ZOB Westerstede oder Bahnhofsumfeld Ocholt, die Flächeninanspruchnahme und das Produktangebot ggfs. einzugrenzen.

 

Vergaberechtlich sollten die benannten Flächen über ein Markterkundungs- bzw. Interessenbekundungsverfahren ausgeschrieben werden, um eine Gleichbehandlung aller Interessenten zu gewährleisten. 


Finanzielle Auswirkungen:

Verwaltungsaufwand für Erstellung und Kontrolle von Vereinbarungen im Rahmen der Nutzungsverträge. Eventuell Zusatzaufwand für das Baubetriebsamt für zusätzliche Maßnahmen der Stadtreinigung.


Anlage/n:

Anlage 1: Bewerbungen

Anlage 2: Vermerk Amt für Bürgerservice und Ordnung