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Vorlage - 22/1211-03  

 
 
Betreff: 132. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Nr. 57B, Teilbereiche A und B - Moorburg Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften - Erneute Festlegung des Beteiligungsverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
22/1211
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
28.05.2024 
Sitzung des Bauausschusses      
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Teilbereich A:

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Die Unterlagen werden auch im Rathaus der Stadt Westerstede zur Einsicht bereitgestellt.

Teilbereich B

Die Verwaltung wird mit einer informellen Behördenbeteiligung auf Basis der Grundzüge der Planung beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird informell frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Die Unterlagen werden auch im Rathaus der Stadt Westerstede zur Einsicht bereitgestellt.

 


Sachverhalt:

Der Aufstellungsbeschluss der 132. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 57B - Moorburg Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften wurde durch den Verwaltungsausschuss am 17.05.2022 nach vorheriger Beratung im Bauausschuss vom 25.04.2022 gefasst.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines straßenzugeordneten dörflichen Mischgebietes zur Realisierung weiterer Wohnnutzungen im Bereich der Friesenstraße. Weiterhin sollten durch die Planaufstellung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Betriebes „E&E- Die Partylöwen“ mit Lagerhallen vorbereitet und dabei das betriebliche Wohnen ausgeschlossen werden. Durch örtliche Bauvorschriften sowie durch die Festsetzung von Trauf- und Firsthöhen und Eingrünungsmaßnahmen soll eine dörfliche Verträglichkeit der Planung geschaffen werden. 

Zum weiteren Inhalt des Aufstellungsbeschlusses wird auf die Ursprungsvorlage Nr. 22/1211 verwiesen.

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 29.11.2022 wurde beschlossen, den Geltungsbereich in Teil A (westliche Straßenseite) und Teil B (östliche Straßenseite, im Bereich des Gewerbebetriebes E&E die Partylöwen) zu teilen. Des Weiteren wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung beschlossen, die Mitte August 2023 durchgeführt wurde. Das Protokoll der Veranstaltung ist der Vorlage beigefügt.

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass eine gewerblich/industrielle Entwicklung im östlichen Bereich von Seiten des Dorfes nicht gewünscht wird, jedoch eine straßenbegleitende dörfliche (Wohn-) Bebauung für beide Straßenseiten einvernehmlich als unkritisch eingestuft wurde.

 

Im Nachgang der Veranstaltung hat sich im Teilbereich A eine Änderung der Plangrundlagen ergeben – eine zusätzliche Fläche für eine KiTa, im hinteren Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes der Firma Claus, nunmehr Eibenhorst Jugendhilfe, konnte mit dem Flächeneigentümer vereinbart werden. Details hierzu können in der Ausschusssitzung erörtert werden. Für das betreffende Grundstück ist städteplanerisch vorgesehen, eine Fläche für soziale Zwecke festzusetzen.

 

Des Weiteren wurden mit dem Vorhabenträger im Teilbereich B bezüglich der beabsichtigen Bebauung weitere Gespräche geführt. So wurde von dort von der gewerblichen Nutzung Abstand genommen und eine Wohnbebauung mit Nebenanlagen weitergeplant. Die Verwaltung schlägt vor, ein informelles vorgezogenes Verfahren für den Teilbereich B einzusteigen, damit im Dorf vor dem offiziellen Bauleitplanverfahren eine Meinungsfindung stattfinden kann. Auch sollten die Fachbehörden aufgrund der gewerblichen Vorbelastung in dem Teilbereich B beteiligt werden, um die grundsätzliche Vereinbarkeit mit der umliegenden Nutzung abzufragen.

 

Mit den oben genannten Änderungen ergeben sich auch Änderungen im Geltungsbereich, siehe untenstehende Skizze.

 

Das Planungsbüro NWP, Oldenburg, wurde gebeten die Planung entsprechend den genannten Grundlagen zu ändern und in der Sitzung zu präsentieren.

 

Es wird gebeten, den jeweiligen Verfahrensbeschluss zu fassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2024

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

- 8.000

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

- 8.000

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

51120.427100

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vermerk_Info_14August23 (215 KB)      
Stammbaum:
22/1211   Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Firma E&E Die Partylöwen - Friesenstraße, Moorburg - Aufstellungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
22/1211-02   132. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Nr. 57B - Moorburg Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
22/1211-03   132. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Nr. 57B, Teilbereiche A und B - Moorburg Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften - Erneute Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage