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Vorlage - 24/1683  

 
 
Betreff: Grundsatzentscheidung über Freiflächen-Photovoltaik in Westerstede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat I Bearbeiter/-in: Schacht, Viktor
Beratungsfolge:
Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss Entscheidung
03.06.2024 
Sitzung des Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie der landwirtschaftlichen Nutzflächen und mit Blick auf die vorhandenen, baurechtlich privilegierten Potentailflächen entlang der A 28, grundsätzlich keine zusätzlichen Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik aktiv zu erschließen bzw. über eine Bauleitplanung zur Verfügung zu stellen.

 

Der Rat der Stadt behält sich aber vor, im Einzelfall über Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik außerhalb der privilegierten Flächen zu entscheiden.


Sachverhalt:

Das Land Niedersachsen hat in seinem Klimaschutzgesetz das Ziel Treibhausgasneutralität bis 2040 definiert. Für die Erreichung dieses ambitionierten Zieles stellt der Ausbau der erneuerbaren Energien in Form von Dach-PV, FF-PV und Windenergieanlagen im Rahmen der Energiewende zur kompletten Deckung des Energiebedarfs einen strategisch wichtigen Baustein dar.

 

Da die Errichtung von FF-PV in Konkurrenz zu anderen Flächennutzungen wie z. B. für Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, Landwirtschaft oder Natur- und Artenschutz steht und auch die jeweilige Landschaft der Kommune beeinträchtigen kann, hat Niedersachsen im Klimaschutzgesetz eine Zielvorgabe i. H. v. mindestens 0,5 % der Landesfläche für FF-PV festgesetzt. Diese Vorgabe weist den Kommunen den Weg und fordert sie auf, ihren wichtigen Beitrag zu leisten.

 

Umgerechnet auf das Gebiet der Stadt Westerstede entspricht die Zielvorgabe einer Fläche von rund 90 Hektar. Um eine übermäßige Inanspruchnahme von wertvollen Flächen wie z. B. für die Landwirtschaft zu vermeiden, sollte sich Westerstede an der umgerechneten Zielfläche orientieren. Die Stadt Westerstede erfüllt das Ziel mit den Flächen entlang der Autobahn. Denn innerhalb eines 200 m Korridors entlang von Autobahnen, die das Orts- und Landschaftsbild bereits beinträchtigen, gelten FF-PV als privilegierte Vorhaben im Außenbereich. Mit dieser Privilegierung zeigt der Gesetzgeber, wo er die Errichtung von FF-PV unter anderem präferiert.

 

Durch Westerstede verlaufen ca. 12 km Autobahn. Unter Beachtung von Siedlungsflächen, Waldflächen, Verkehrswegen, Gewerbe- und Gewerbeentwicklungsflächen und den Vorbehaltsflächen für Landwirtschaft gemäß dem regionalen Raumordnungsprogramm liegt das Flächenpotenzial bei rund 95 Hektar, auf denen die Errichtung von FF-PV realisierbar ist.

 

Jedoch beschloss die niedersächsische Landesregierung im Jahr 2022 zur erleichterten Suche nach geeigneten Flächen für FF-PV mit der Änderung des Landesraumordnungsprogramms die Rücknahme des bisherigen Ausschlusses von „Vorbehaltsflächen Landwirtschaft“ für die Errichtung von FF-PV. Durch die Zunahme der vorbehaltenen Landwirtschaftsflächen erhöht sich das realisierbare Potenzial entlang der Autobahn auf ca. 225 Hektar.

 

Die Stadt Westerstede ist sich ihrer Verantwortung bewusst und befürwortet den Ausbau der erneuerbaren Energien, jedoch zählt neben dem Vorantreiben der Energiewende auch der Erhalt des Orts- und Landschaftsbild mit den dazugehörigen Flächen im Sinne der Kulturlandschaft zu ihren Aufgaben, die im Konflikt zur Errichtung von FF-PV liegt.

 

In Anbetracht der vorhandenen Flächen entlang der Autobahn und zum Schutz der landschaftsprägenden Flächen erachtet es die Stadt deshalb für nicht notwendig, den Ausbau von FF-PV aktiv durch die Erstellung eines Kriterienkatalogs oder die Ausweisung zusätzlicher Flächen im Rahmen einer Potenzialstudie (Standortkonzept) voranzutreiben. Künftig soll beim Ausbau von Photovoltaik der Fokus neben den Flächen entlang der Autobahn eher auf Dachflächen gerichtet werden.

 

Da es aber durchaus in Westerstede Flächen gibt, auf denen die Errichtung von FF-PV keine starken Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild verursacht oder aufgrund vorliegender Vorbelastungen keinen Verlust von wertvollen Flächen bedeutet (z. B. Recyclinghof Hollriede), behält sich der Rat der Stadt vor, über Anfragen außerhalb der privilegierten Flächen im Einzelfall zu entscheiden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n: