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Vorlage - 24/1689  

 
 
Betreff: Einrichtung einer neuen Kindertagesstätte im ehemaligen Verwaltungsgebäude der Firma Steinhoff
hier: Aufwendungen für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Außenspielgeräten sowie Aufwendungen für Miet-, Neben- und Energiekosten August bis Dezember 2024, Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Schulz, Andreas
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
18.06.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Außenspielgeräten für die neue Kindertagesstätte im ehemaligen Verwaltungsgebäude der Firma Steinhoff werden Mittel in Höhe von 200.000 Euro bereitgestellt.

Der überplanmäßigen Ausgabe zur Anschaffung von investiven Vermögensgegenständen in Höhe von 100.000 € wird zugestimmt.


Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat am 14.05.2024 beschlossen, 2 Etagen des sich nunmehr im Eigentum der Molkerei Ammerland befindlichen ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Firma Steinhoff an der Langebrügger Str. 5 zwecks Einrichtung einer neuen Kindertagesstätte ab 01.08.2024 für mindestens 15 Jahre anzumieten.

In der neuen Kindertagesstätte werden 4 Kindergartengruppen mit insgesamt 100 Plätzen sowie 4 Krippengruppen mit insgesamt 60 Plätzen eingerichtet.

 

Für die Miete und Refinanzierungskosten sind monatlich ein Betrag in Höhe von 15.015 € zu zahlen (11,55 € x 1.300 m²). Zudem sind pro m² monatlich Nebenkosten in Höhe von 3.094 € zu leisten (2,38 € x 1.300 m²). Insgesamt ist somit monatlich ein Betrag in Höhe von 18.109 € zu zahlen. Somit sind für die Monate August bis Dezember 2024 insgesamt 90.545 € zu zahlen.

Zusätzlich sind für Energie (Strom und Gas) für die Monate August bis Dezember 2024 voraussichtlich rd. 8.800 € aufzubringen. Insgesamt sind somit für Miete, Nebenkosten und Energieaufwand für das Jahr 2024 Aufwendungen in Höhe von rd. 99.400 € aufzubringen. Dieser Aufwendung wurde bereits zusammen mit dem Abschluss des Mietverhältnisses am 14.05.2024 zugestimmt. Aus Gründen der Übersicht wird dieser Betrag mit aufgenommen. Für den Betrieb des Kindergartens wurden die Kosten im Umlaufbeschluss zur Vorlage 24/1688 dargelegt.

Weiterhin ist die Einrichtung noch mit entsprechendem Mobiliar für die zu betreuenden Kinder sowie die Belegschaft auszustatten. Zusätzlich zur Anschaffung von Einrichtungs-gegenständen für die Räumlichkeiten ist die Anschaffung von Spielgeräten für den Außenbereich erforderlich.

 

In Anlehnung an die Kosten für die Beschaffung von Ausstattungen für andere Einrichtungen wird von folgenden Erfahrungswerten ausgegangen:

Ausstattung Gruppenraum, Schlafraum u. Garderobe rd. 10.000 € pro Gruppe (x 8 Gruppen = 80.000 €)

Ausstattung Mehrzweckräume, Wickelkommoden, Küche, Büro u. Personalräume rd. 30.000 € pro Kindergarten und Krippe (x 2 Einrichtungen = 60.000 €)

Ausstattung Außenanlagen mit Spielgeräten rd. 30.000 € pro Kindergarten und Krippe (x 2 Einrichtungen = 60.000 €).

 

Für die zu tätigen Anschaffungen ist somit insgesamt mit Kosten in Höhe von rd. 200.000 Euro zu rechnen. Die Verwaltung schlägt daher vor, für 2024 einen Betrag in Höhe von 299.400 € zur Verfügung zu stellen.

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Budget 220 in Höhe von 100.000 € im Ergebnishaushalt zur Verfügung. Die Mittel für investive Beschaffungen im Wert von 100.000 € müssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

Die Beschaffung der investiven Vermögensgegenstände ist zeitlich und sachlich unabweisbar. Aufgrund gesetzlicher Anforderungen ist die Stadt Westerstede verpflichtet ab dem neuen Kindergartenjahr ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen und die Räumlichkeiten zweckentsprechend auszustatten. Dazu gehören unter anderem Wickeltische, Spielgeräte für den Außenbereich sowie weitere kostenintensive Anschaffungen. Aufgrund des anstehenden, neuen Kindergartenjahres ist ein zeitlicher Aufschub nicht möglich. Die Gelder stehen im Ergebnishaushalt des Budgets 220 zur Verfügung und sollen gem. § 117 NKomVG überplanmäßig für investive Beschaffungen zur Verfügung gestellt werden. 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2024

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Anschaffungs-/Herstellungs-kosten

-100.000

Anschaffungskosten (nicht investiv)

-100.000

 

 

Miete, Nebenkosten u. Energieaufwand

-99.400

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtsumme

-100.000

Gesamtsumme

-199.400

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Budget 220 zur Verfügung.


Anlage/n: