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Vorlage - 24/1729  

 
 
Betreff: 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 136 - Ocholt, Burnhörn Nord, mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
30.09.2024 
Sitzung des Bauausschusses      
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 136 Ocholt, Burnhörn Nord mit örtlichen Bauvorschriften, wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie durch Hinweisbekanntmachung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.

 


Sachverhalt:

 

Die im untenstehenden Geltungsbereich liegende Fläche steht im Eigentum der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, die nunmehr als Wohngebiet mit ortstypischer Bebauung entwickelt werden soll.

Die letzte Ausweisung von städtischen Baugebieten in Ocholt wurde 2014 geplant; sämtliche Bauplätze sind seit geraumer Zeit vergeben.

 

Das Planungsbüro NWP, Oldenburg, wurde gebeten, die Planungsrahmenbedingungen sowie die Vorentwürfe der Bauleitplanung in der Sitzung des Bauausschusses vorzustellen.

Vorab wird jedoch bereits mitgeteilt, dass die verkehrliche Haupterschließung von der Straße „Burnhörn“ erfolgen wird; von der „Westersteder Straße“ ist lediglich eine Fuß- und Radfahrverbindung sowie ein Leitungsrecht für die Ver- und Entsorgung vorgesehen, um eine Querverbindung zur „Westersteder Straße“ zu schaffen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Oberflächenentwässerung des Geltungsbereiches im Verfahren näher zu prüfen ist, da die hydraulische Leitungsfähigkeit der umliegenden Vorfluter schon jetzt eingeschränkt ist. Ein entsprechendes Entwässerungskonzept wird zur Veröffentlichung im Internet (zweiter Verfahrensschritt) vorgelegt.

 

Es wird vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und das Beteiligungsverfahren zu beschließen

.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine, die Kostenträgerschaft liegt bei der Stadtentwicklungsgesellschaft mbHt


Anlage/n: